Vielfalt der Rechtspsychologie – Putting Science into Practice
Die Rechtspsychologie ist ein angewandtes Feld der Psychologie, das mithilfe empirisch-wissenschaftlicher Methoden Fragestellungen zum menschlichen Erleben und Verhalten innerhalb des Rechtssystems bearbeitet. Beispiele für rechtspsychologische Arbeitsfelder sind die Erstellung psychologischer Gutachten z.B. zur Rückfallprognose von Straftätern oder zur Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen, die Behandlung von (psychisch kranken) Straftätern oder die Polizeipsychologie.
In der Reihe „Vielfalt der Rechtspsychologie – Putting Science Into Practice“ des M.Sc. Rechtspsychologie: Begutachtung und Intervention an der Psychologischen Hochschule Berlin (PHB) stellen Expert*innen der Rechtspsychologie aus ganz Deutschland ihr jeweiliges Arbeitsfeld vor. Dabei wird der wissenschaftliche Erkenntnisstand zum eigenen Arbeitsbereich vorgestellt und anschaulich auf praktische Fragestellungen im rechtlich-psychologischen Alltag bezogen.
Manche Menschen können Gesichter so gut wiedererkennen, dass sie in sicherheitsrelevanten Bereichen gezielt eingesetzt werden können. Frau Prof. Meike Ramon gab in diesem Vortrag einen Einblick in das Phänomen der sogenannten „Super-Recognizer“, erläuterte wissenschaftliche Verfahren zu deren Identifikation und stellte aktuelle neurowissenschaftliche Forschungsergebnisse vor.
2009 wurde erstmals der Terminus „Super-Recognizer“ (SR) in der Wissenschaft eingeführt, der Personen mit überdurchschnittlicher Gesichtserkennungsfähigkeit beschrieb. Seither steigt seitens europäischer Polizeibehörden das Interesse an der Identifikation und dem Einsatz solcher Personen in sicherheitsrelevanten Bereichen.
In diesem Vortrag beschrieb Prof. Meike Ramon Vorgehensweisen zur SR-Identifikation und gab einen Überblick über den aktuellen Forschungsstand aus neurowissenschaftlicher Perspektive. Abschließend beschrieb sie den von ihnen erbrachten Vorschlag eines SR-zentrierten Einsatzes von Gesichtserkennungstechnologie und KI (Ramon et al., AJP/PJA, 2024).
Wie beeinflussen psychotherapeutische Prozesse Erinnerungen an traumatische Erlebnisse – und welche Bedeutung hat dies für die Glaubhaftigkeitsbeurteilung im Strafverfahren? Dr. Jonas Schemmel (FernUniversität Hagen) gab in seinem Vortrag Einblick in aktuelle empirische Befunde zur Entstehung und Veränderung von Erinnerungen im therapeutischen Kontext. Er diskutierte, inwieweit leitliniengerechte Psychotherapie die Aussagezuverlässigkeit berührt und welche Konsequenzen sich daraus für Forschung, Praxis und Ausbildung ergeben.
Sexualität ist ein zentraler Bestandteil menschlicher Identität – sie kann Quelle der Freude und des Wohlbefindens sein, allerdings im Falle von Sexualstraftaten auch zu großem Leid führen. Prof. Dr. Jürgen Biedermann, Professor für Psychologie an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg, zeigte in diesem Vortrag auf, wie wichtig ein differenzierter und faktenbasierter Umgang mit Sexualdelikten ist. Anhand aktueller polizeilicher Falldaten beleuchtete Prof. Dr. Biedermann typische Fallkonstellationen, unter anderem den Einsatz des Internets als Tatmittel sowie Sexualdelikte mit jugendlichen Tatverdächtigen. Dabei wurden verschiedene Ebenen der Verhinderung von Sexualdelikten diskutiert – von einer Unterstützung der sexuellen Entwicklung von Jugendlichen in der digitalen Welt, über geeignete Strafverfolgungsansätze bis hin zu Strategien zur Verhinderung von Rückfällen bei haftentlassenen Sexualstraftätern.