Auf den Punkt gebracht

Berufsskizze: Die Rechtspsychologie befasst sich mit dem Erleben und Verhalten von Menschen im Kontext von Recht und Justiz. Rechtspsycholog*innen  unterstützen Gerichte, Behörden sowie Justizvollzugsanstalten mit wissenschaftlich fundierten Einschätzungen. Sie arbeiten unter anderem in der Begutachtung, der Kriminalprävention, der Opferhilfe oder im Strafvollzug und leisten einen wichtigen Beitrag zu einer evidenzbasierten Rechtspflege.

Einsatzbereiche: Selbstständig als Gutachter*in, angestellt in Justizvollzugsanstalten, forensischen Kliniken, bei der Polizei und in Sicherheitsbehörden, in Einrichtungen der Bewährungs- und Jugendhilfe  sowie in der Forschung

Arbeitsmarktperspektiven¹: positiv, starker Bedarf an qualifizierten Gutachter*innen

Erwartbare Gehaltsspanne²: bei angestellter Tätigkeit 4200 bis 6700 Euro / Monat, Mediangehalt: 5300 Euro

Was machen Rechtspsycholog*innen im Arbeitsalltag?

  • Begutachten: Viele Rechtspsycholog*innen arbeiten als selbstständige Sachverständige oder Gutachter*innen im Rahmen von Gerichtsverfahren. In diesem Kontext erstellen sie psychologische Gutachten etwa zur Schuldfähigkeit von Personen, zur  Glaubhaftigkeit von Aussagen, zu Rückfallrisiken von Straffälligen oder bei Fragen des Familienrechts.
  • Diagnostizieren: Im Rahmen von Begutachtungen und in der Arbeit mit Straffälligen erfassen Rechtspsycholog*innen psychische Auffälligkeiten, Persönlichkeitsmerkmale oder Risikofaktoren von Menschen mithilfe wissenschaftlich fundierter Diagnoseverfahren.
  • Prävention und Intervention: Um Gewalt- und Straftaten zu verhindern, unterstützen Rechtspsycholog*innen bei der Entwicklungen von Präventationsprogrammen. In Justizvollzugsanstalten und Bewährungseinrichtungen arbeiten sie mit Straffälligen an der Verringerung des Rückfallrisikos.
  • Forschen: Sie untersuchen Fragestellungen an der Schnittstelle von Psychologie und Recht, beispielsweise zu Zeugenaussagen, Entscheidungsprozessen oder der Wirksamkeit kriminalpräventiver Maßnahmen. An der PHB gibt es einen Forschungsschwerpunkt zum Thema Aussagepsychologie. Hier wird etwa untersucht, wie man erkennen kann, ob Menschen die Wahrheit sagen oder wie Befragungen mit vulnerablen Personengruppen – zum Beispiel auch Kindern – gestalten werden können.

Welche Eigenschaften sind hilfreich für den Beruf?

  • Analytisches Denken – komplexe Sachverhalte systematisch erfassen und wissenschaftlich fundiert bewerten.
  • Urteilsvermögen – psychologische Erkenntnisse objektiv einordnen und nachvollziehbare Schlussfolgerungen ziehen.
  • Kommunikationsfähigkeit – Gutachten verständlich formulieren und psychologische Einschätzungen überzeugend vermitteln.
  • Empathie und professionelle Distanz – auch Menschen, die Straftaten begangen haben, respektvoll begegnen und gleichzeitig neutral und objektiv bleiben.
  • Belastbarkeit – mit belastenden Themen und herausfordernden Fallkonstellationen professionell umgehen.

Wie wird man Rechtspsycholog*in?

Um Rechtspsycholog*in zu werden, ist in der Regel ein psychologischer Masterabschluss nötig – idealiter mit einem rechtpsychologischen Schwerpunkt.

An der PHB haben Sie beispielsweise die Möglichkeit, im Anschluss an Ihr Bachelorstudium den M.Sc. Psychologie: Rechtpsychologie zu studieren, der wichtiges theoretisches und methodisches Wissen für die Arbeit als Rechtspsycholog*in vermittelt.

Zudem bieten wir den spezialisierenden Aufbaustudiengang M.Sc. Rechtspsychologie: Begutachtung und Intervention an, in dem vertiefte praxisrelevante Kenntnisse und Fähigkeiten für vier verschiedene Tätigkeitsschwerpunkte vermittelt werden:

  • Aussagepsychologische Begutachtung
  • Straffälligenbegutachtung
  • familienrechtliche Begutachtung
  • Interventionen im Straf- und Maßregelvollzug

Diesen Studiengang können Sie im Anschluss an einen psychologischen Masterabschluss studieren. Wenn Sie den M.Sc. Psychologie: Rechtspsychologie an der PHB absolviert haben, haben Sie die Möglichkeit den Aufbaustudiengang um ein Jahr verkürzt anzuschließen.

Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und der Berufsverband deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) vergibt bei Nachweis einer spezialisierten Ausbildung das Zertifikat Fachpsycholog*in für Rechtpsychologie. Mit diesem Zertifikat können Sie sich Gerichten, Staatsanwaltschaften oder anderen Institutionen gegenüber als besonders qualifizierte Expert*in ausweisen. Mit dem Abschluss des M.Sc. Rechtspsychologie: Begutachtung und Intervention erwerben Sie alle theoretischen Elemente, die Sie für die Zertifizierung als Fachpsycholog*in für Rechtpsychologie benötigen. Eine Voraussetzung für eine berufliche Tätigkeit als Rechtspsycholog*in ist das Zertifikat jedoch nicht.

Als Rechspsycholog*in in der JVA

Interview mit PHB-Alumna Silvia Cardini

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