Klinische Psychologie und Psychotherapie
Was machen Psychotherapeut*innen im Arbeitsalltag?
- Diagnostizieren: Psycholog*innen erfassen mithilfe wissenschaftlich fundierter Verfahren psychische Belastungen, Erkrankungen oder individuelle Stärken und erstellen die Grundlage für weitere Maßnahmen.
- Behandeln: Auf Grundlage von wissenschaftlich fundierten Verfahren und Behandlungsleitfäden unterstützen und begleiten Psychotherapeut*innen Menschen, die mit psychischen Herausforderungen oder Erkrankungen zu tun haben. In der Regel finden Therapien in Gesprächsform statt.
- Vorbeugen: Psychotherapeut*innen können Organisationen, Krankenkassen oder politische Entscheidungsträger*innen dabei unterstützen, Präventionskonzepte und Programme zur Gesundheitsförderung zu entwickeln, die psychischen Erkrankungen vorbeugen und Ressourcen stärken.
- Forschen: In der Forschung evaluieren Psychotherapeut*innen die Wirksamkeit psychotherapeutischer Maßnahmen oder helfen, neue z.B. digitale Therapiekonzepte zu entwickeln.
Welche Eigenschaften sind hilfreich für den Beruf?
- Interesse an der Arbeit mit Menschen: Psychotherapeut*innen begleiten Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen und arbeiten häufig eng mit Patient*innen, Angehörigen oder Teams zusammen. Sie sollten daher echtes Interesse und Freude an der Arbeit mit Menschen mitbringen.
- Empathie: Die Fähigkeit sich in andere Menschen hineinzuversetzen, ist ein wesentlicher Pfeiler psychotherapeutischer Arbeit. Sie bildet die Grundlage dafür, das Verhalten von Menschen zu verstehen und eine vertrauensvolle und respektvolle Beziehung aufzubauen.
- Kommunikationsfähigkeit: Psychologische Inhalte verständlich zu vermitteln und wertschätzende Gespräche zu führen, gehört zum psychotherapeutischen Berufsalltag.
- Analytisches Denken: Psychotherapeut*innen werten Informationen systematisch aus und entwickeln daraus fundierte Diagnosen und Handlungsempfehlungen. Psychotherapie ist daher kein reines Arbeiten auf der Gefühlsebene. Der Beruf fordert vielmehr auch logisches und analytisches Denken.
- Abgrenzungsfähigkeit: Gerade in herausfordernden Situationen ist es wichtig, professionell zu handeln und die eigene psychische Gesundheit im Blick zu behalten. Abgrenzungsfähigkeit ist ein Pendant zu Empathie – und gewissermaßen auch ihre Voraussetzung.
Insgesamt erfordert und fördert psychotherapeutisches Arbeiten neben theoretischem und methodischem Wissen auch die Bereitschaft zur Selbstreflexion und Persönlichkeitsentwicklung. Es ermöglicht damit auch, sich selbst und andere besser zu verstehen und soziale Beziehungen im Alltag entspannter und schöner zu gestalten.
Sie fragen sich, ob Sie diesen Anforderungen gewachsen sind? Keine Sorge: das ist ein gutes Zeichen. Zudem hat die psychotherapeutische Ausbildung die Entwicklung genau dieser Eigenschaften und Kompetenzen zu einem Kernziel. Und: auch Psychotherapeut*innen sind Menschen. Und das bedeutet: sie müssen nicht perfekt sein. Sie sollten aber bereit sein, sich selbst kennenzulernen und zu entwickeln.
Wie wird man Psychotherapeut*in?
Um sich die Möglichkeit einer psychotherapeutischen Ausbildung offenzuhalten, ist es wichtig, bereits im Bachelorstudium darauf zu achten, dass ein Studiengang gewählt wird, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Häufig liest man in diesem Zusammenhang den Begriff „polyvalent“. Er bedeutet, dass der Studiengang sowohl für eine psychotherapeutische Ausbildung als auch für andere Tätigkeitsfelder qualifiziert.
Im Rahmen des Bachelorstudiums muss zudem der Profilbereich Klinische Psychologie und Psychotherapie ausgewählt werden. Hört sich kompliziert an? Ist es eigentlich nicht. An der PHB finden Studierende zudem die Möglichkeit ihr Studium mit der Studienverlaufsberatung so zu planen, dass er ihren Wünschen und Zielen entspricht.
Während im Bachelorstudium noch verschiedene Qualifizierungswege gewählt werden können, muss im Masterstudium eine definitivere Entscheidung für eine psychotherapeutische Ausrichtung oder eine andere psychologische Schwerpunktsetzung (z.B. Rechtspsychologie) getroffen werden. Die gesetzlichen Vorgaben für ein Masterstudium, das den Zugang zur Approbationsprüfung ermöglicht, sind so stark auf den klinischen Kontext ausgerichtet, dass hier im Unterschied zum Bachelorstudium keine Polyvalenz mehr möglich ist.
Im Anschluss an das erfolgreich absolvierte Masterstudium kann die Approbation erworben werden. Dazu muss eine Prüfung absolviert werden, die durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales organisiert wird. Mit der Approbation wird auch die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut/in“ erworben.
Psychotherapeut*innen können mit Erwerb der Approbation in vielen Bereichen tätig werden – so etwa in Kliniken und Rehazentren. Um selbstständig Psychotherapien durchzuführen ist jedoch eine fachliche Qualifizierung – ähnlich der von Ärzten – nötig. Diese Qualifizierung findet in Form von regulär fünfjährigen Weiterbildungen statt. In dieser Phase sind Psychotherapeut*innen in Weiterbildung bereits angestellt und erhalten entsprechend ein sicheres Gehalt. Die Frage der Finanzierung dieser Stellen ist aktuell aber noch offen, sodass bisher nur wenige Institute Weiterbildungen bereits anbieten. Wir rechnen aber mit einer Klärung dieser Frage bis 2027.
Einblick in die Praxis
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