Wir gratulieren Rechtpsychologie-Student Jonas Schemmel zum Elsa Neumann-Promotionsstipendium
Für sein Dissertationsvorhaben „Differentielle Aspekte der Kriterienorientierten Inhaltsanalyse – Gruppenspezifische Unterschiede in der Aussagequalität und ihre Zusammenhänge mit Persönlichkeitseigenschaften“ erhält mit Jonas Schemmel bereits der zweite RP-Studierende des Jahrgangs 2015 ein Promotionsstipendium der Elsa Neumann-Stiftung. Das Stipendium hat am 01.07.2016 begonnen und sieht eine Förderung für zunächst zwei Jahre vor, die um ein weiteres Jahr verlängert werden kann. Herzlichen Glückwunsch!
Benjamin Maier und Jonas Schemmel nahmen auch an dem diesjährigen Doktorandenworkshop Rechtspsychologie teil, der mit Unterstützung der Fachgruppe Rechtspsychologie der DGPs und des Bonner M.Sc. Rechtspsychologie durchgeführt wurde. Es folgt dazu ein Bericht von Benjamin Maier:
Doktorandenworkshop Rechtspsychologie in Bonn
Über den 16. und 17. Juni 2016 hinweg richtete die Universität Bonn einen Workshop in Rechtspsychologie aus, welcher für in diesem Bereich forschenden Doktoranden konzipiert war. Jonas Schemmel und ich nahmen – neben 8 anderen Doktoranden – daran teil und konnten bei dieser Gelegenheit unsere aussagepsychologischen Dissertationsvorhaben vorstellen.
Insbesondere die sich den Präsentationen anschließenden Diskussionsrunden boten eine wertvolle Möglichkeit, sich mit anderen Doktoranden über die jeweiligen Forschungsvorhaben konstruktiv auszutauschen und offene Fragen ausgiebig zu diskutieren: Machen Fragestellung und Hypothesenbildung des Projekts wirklich Sinn? Ist die Untersuchungsplanung angemessen? Und ganz allgemein, welche Erkenntnisse sind von dem Projekt zu erwarten? Zusätzlich lieferten in der rechtspsychologischen Forschung bereits etablierte Wissenschaftler aus dem In- (Prof. Rainer Banse und Dr. Alexander Schmid) und Ausland (Prof. Bruno Verschuere; Niederlande und Dr. Ruth Mann, UK) weitere hilfreiche Anregungen und Ratschläge, indem diese ihre Erfahrungen an die Vortragenden bereitwillig weitergaben und fachkundige Einschätzungen vornahmen. Auch wurden bestimmte rechtspsychologische Fachthemen im Rahmen der Veranstaltung auf einer grundsätzlicheren Ebene erörtert, wobei sich aus mitunter unterschiedlichen Auffassungen schnell lebhafte wie spannende Diskussionen entwickelten.Beispielsweise attestierten manche Teilnehmer der in Deutschland praktizierten (Teil)Methode zur Glaubhaftigkeitseinschätzung von Aussagen – der sogenannten merkmalsorientierten Inhaltsanalyse -, sich in den letzten Jahrzehnten inhaltlich nicht weiterentwickelt zu haben. Im Vergleich zu den in aktueller Forschungsliteratur aufgegriffenen psychometrischen Instrumenten sei die merkmalsorientierte Inhaltsanalyse daher den letztgenannten Verfahren (z.B. Messen der Reaktionszeit als Indikator des Wahrheitsgehaltes von Angaben) in ihrer Treffsicherheit mittlerweile unterlegen. Eine Ansicht, die allerdings bei anderen Teilnehmern wiederum deutlichen Widerspruch hervorrief, unter anderem da nach deren Meinung die jeweiligen Verfahren unterschiedliche Anwendungskontexte erforderten und daher direkte Vergleiche nicht zulässig seien.
Abgerundet wurde die aus Sicht der Rechtspsychologie-Studierenden rundherum gelungene Veranstaltung mit einem vorzüglichen Abendessen in einem netten Restaurant, zu dem die Universität Bonn eingeladen hatte.