Antrittsvorlesung: Prof. Jelena Zumbach offiziell zur Juniorprofessorin für Familienrechtspsychologie ernannt

Rechtspsychologie an der PHB: prof. jelena zumbach, fachbereich rechtspsychologie der phb sie lehrt nun schon einige Monate an der PHB – seit ihrer Antrittsvorlesung ist Prof. Jelena Zumbach nun aber auch offiziell Inhaberin der deutschlandweit einzigen Professur für Familienrechtspsychologie. In ihrer Vorlesung präsentierte Prof. Zumbach Einblicke in die Forschung zur Entstehung und Bedeutung kindlicher Willenshaltungen – ein Thema, zu dem empirisch-psychologische Erkenntnisse bisher kaum vorliegen.

 

Nachdem sie den Fachbereich der Familienrechtspsychologie skizziert hatte, stellte Prof. Zumbach eine Pilotstudie zur Entstehungsprozessen von kindlichen Willenshaltungen vor, die unter ihrer Mitwirkung an der Universität Oldenburg entstanden war. Anschließend präsentierte sie Ausblicke auf ihre künftige Forschungsarbeit an der PHB, die sich mit den längsschnittlichen Einflüssen psychischer und entwicklungsrelevanter Merkmale im Rahmen psychologische Begutachtungen im Familienrecht befassen wird.

 

Prof. Siegfried Preiser, Rektor der PHB, überreichte im Anschluss die Ernennungsurkunde. Psychologinnen und Psychologen, die familienrechtspsychologische Gutachten erstellen, gäbe es viele in Deutschland, so Preiser in seiner Laudatio. Die wissenschaftliche Fundierung der Familienrechtspsychologie jedoch brauche in Deutschland verstärkte und neue Impulse. „Wir sind stolz und glücklich, dass wir mit Frau Zumbach eine wissenschaftliche Expertin auf diesem Gebiet gewinnen konnten und dass wir mit ihrer Forschung in der Zukunft an der PHB wichtige Grundlagen für die Berücksichtigung des angestrebten Kindeswohls bei familienrechtlichen Entscheidungen entwickeln können“, so Preiser abschließend.


Zum Hintergrund: Prof. Zumbach ist Fachpsychologin für Rechtspsychologie (BDP/ DGPs) und war nach ihrem Studium als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg tätig. Im Rahmen ihrer Dissertation „Psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen in familienrechtlichen Verfahren“ hat sie sich mit Kindern in Hochrisikolagen beschäftigt, deren Entwicklungschancen in besonderem Maße von sorgfältigen familienrechtspsychologischen Gutachten abhängen. Ihre Dissertation war 2018 auf der Shortlist für den Deutschen Studienpreis, mit dem Arbeiten aus allen Forschungsdisziplinen ausgezeichnet werden, die neben fachwissenschaftlicher Exzellenz besondere gesellschaftliche Bedeutung aufweisen.

 

Mit der Einrichtung der Juniorprofessur möchte die PHB die Forschung in der Familienrechtspsychologie fördern. Dieser gesellschaftlich wichtige Bereich ist bislang an staatlichen Universitäten überhaupt nicht vertreten. Will man aber die vielfach angemahnte Verbesserung der Qualität familienrechtlicher Gutachten erzielen, reicht die Formulierung von Mindestanforderungen an die Qualität von Gutachten nicht aus. Diese führen im optimalen Fall dazu, dass die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse in der Praxis umgesetzt werden. Wird eine Weiterentwicklung der Qualität familienrechtlicher Gutachten angestrebt, muss auch in familienrechtspsychologische Forschung investiert werden.

 


 

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