Kosten und Einnahmen
Ausbildungskosten | |
6 Semester monatlich 557 € | 20.052 € |
Bewerbungsgespräch | 120 € |
Einschreibegebühr | 140 € |
20 Stunden Einzelselbsterfahrung | 2.200 € |
50 Stunden Einzelsupervision | 5.500 € |
Kosten gesamt | 27.982 € |
Einnahmen | |
Einnahmen für Mindestzahl von 600 Behandlungsstunden | + 44.000 € |
Einnahmen für maximale Zahl von 800 Behandlungsstunden | + 58.600 € |
Überschuss Gültig ab 1.1.2024 | 16.018€ bis 30.618€ |
Das Gebührenmodell der PHB zielt auf größtmögliche Transparenz und Fairness ab. Im Rahmen der Approbationsausbildungen bedeutet das, dass an der PHB die Ausbildungsgebühren nicht durch geringere Honorarsätze in der Praktischen Tätigkeit künstlich heruntergerechnet werden. Stattdessen ist es uns ein Anliegen, sowohl die Ausbildungsgebühren als auch die Honorarsätze entsprechend den erbrachten Leistungen zu berechnen. Für Ausbildungsteilnehmende hat das den Vorteil, dass sie in der Ambulanzphase je nach Anzahl der erbrachten Therapiestunden einen deutlich höheren Gewinn erzielen können als es in vielen Ausbildungsinstituten üblich ist.
Kosten
Die genannten monatlichen Gebühren enthalten u. a. die Kosten für Theorieveranstaltungen, Gruppensupervision und Gruppenselbsterfahrung. Hinzu kommen Kosten für Einzelsupervision und Einzelselbsterfahrung, die direkt an die SupervisorInnen und LeiterInnen der Selbsterfahrung zu entrichten sind. Außerdem fallen Gebühren für die Zwischenprüfung und die staatliche Abschlussprüfung an, die das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) erhebt.
Sollten Sie mehr als sechs Semester für Ihre Ausbildung benötigen, fallen keine Ausbildungsgebühren mehr an. Die PHB erhebt in diesem Fall lediglich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von aktuell 35 € pro Monat. Die PHB-Studierenden haben sich außerdem dafür entschieden, das Semesterticket zu den jeweils geltenden Konditionen in Anspruch zu nehmen, das damit für alle Vollzeitstudierenden verpflichtend ist.
Einnahmen
Im Rahmen der Behandlungstätigkeit während der zweiten Hälfte der Ausbildung und nach dem Bestehen der Zwischenprüfung sind mindestens 600 Behandlungsstunden zu erbringen. Bis zu 800 Behandlungsstunden werden vergütet.
Bitte beachten Sie, dass die genaue Höhe der Einnahmen auch von der Art der erbrachten und abgerechneten Leistungen abhängt, da etwa probatorische Sitzungen anders vergütet werden als reguläre Behandlungsstunden. Daher verstehen Sie bitte die hier genannten Zahlen als ungefähre Angaben zu Ihrer Orientierung.
Alle Angaben sind zusätzlich abhängig von den jeweils geltenden Rahmenbedingungen. Sollten im Laufe der Ausbildung Änderungen der Honorierung der Ausbildungstherapien stattfinden oder Anpassungen des Curriculums an gesetzliche oder behördliche Regelungen notwendig werden, so können sich auch Änderungen der Kosten und Einnahmen ergeben.