Studieninhalte
Für alle Studierende des Studiengangs erfolgt zunächst eine Basisqualifizierung in allen rechtspsychologischen Gutachtenbereichen (Aussagepsychologische Begutachtung; Straffälligenbegutachtung; familienrechtliche Begutachtung) sowie im Hinblick auf Interventionen im Straf- und Maßregelvollzug. Diese wird ergänzt durch die Vermittlung relevanter empirisch-psychologischer Grundlagen aus dem Bereich der Kriminalpsychologie und der Familienrechtspsychologie sowie aus relevanten Bezugsfächern (Recht, Forensische Psychiatrie). Im Anschluss daran werden zwei (oder mehr) Bereiche für ein vertiefendes Studium gewählt. Auf der Hauptseite des Studiengangs finden Sie das differenzierte Modulhandbuch und die Studien- und Prüfungsordnung.
Modul 1
Rechtspsychologische Grundlagen
- Rechtspsychologische Anwendungsfelder
- Forensisch-psychologische Diagnostik
- Aussagepsychologische Begutachtung
- Straffälligenbegutachtung
- Familienrechtliche Begutachtung
- Intervention im Straf- und Maßregelvollzug
Modul 2
Grundlagen relevanter Bezugsfächer
- Rechtliche Grundlagen
- Kriminalpsychologische/Kriminologische Grundlagen
- Familienpsychologische Grundlagen
- Rechtspsychologisch relevante Psychopathologie
Modul 3
Anwendungsvertiefung (mindestens zwei gewählte Schwerpunkte)
- Aussagepsychologische Begutachtung
- Straffälligenbegutachtung
- Familienrechtliche Begutachtung
- Interventionen im Straf- und Maßregelvollzug
Modul 4
Fallseminare (mindestens zwei gewählte Schwerpunkte)
- Aussagepsychologische Begutachtung
- Straffälligenbegutachtung
- Familienrechtliche Begutachtung
- Interventionen im Straf- und Maßregelvollzug
Modul 5
Praktische Tätigkeit
Modul 6
Masterprojekt
Das Studium wird mit einer Masterarbeit abgeschlossen. Hierbei kann es sich um eine empirische wissenschaftliche Arbeit handeln. Alternativ können als Masterarbeit Gutachten mit wissenschaftlicher Reflexion der theoretischen Grundlagen aus den in der Anwendungsvertiefung gewählten Bereichen eingereicht werden.
Vertiefungsgebiete:
Im Rahmen des Studiums werden also die folgenden vier Vertiefungsgebiete angeboten, von denen zwei gewählt werden müssen:
- Aussagepsychologische Begutachtungen
- Familienrechtliche Begutachtungen
- Straffälligenbegutachtung
- Interventionen im Straf- und Maßregelvollzug
Familienrechtliche Begutachtung kann dabei als einfacher oder als doppelter Vertiefungsschwerpunkt gewählt werden.
- Bei der Wahl des Doppelschwerpunkts in Familienrechtlicher Begutachtung liegt der eine Schwerpunkt auf der der Begutachtung nach Trennung und Scheidung, der andere Schwerpunkt auf der Begutachtung bei Kindeswohlgefährdung. Studierende, die ausschließlich familienrechtliche Gutachten erstellen wollen, haben damit die Möglichkeit, im Rahmen des Studiums einen großen Anteil für diese Tätigkeit einschlägiger Lehrveranstaltungen zu besuchen.
- Der einfache Schwerpunkt in Familienrechtlicher Begutachtung umfasst ebenfalls Veranstaltungen zu beiden genannten Begutachtungsbereichen, jedoch in geringerem Umfang.
Es ist keine Vorab-Entscheidung über die Vertiefungsschwerpunkte notwendig; diese müssen erst am Ende des zweiten Semesters verbindlich gewählt werden.
Die Vertiefungen werden im jährlich wechselnden Turnus angeboten. Jeweils in einem Jahr werden die Vertiefungen in „Aussagepsychologischer Begutachtung“ und in „Familienrechtlicher Begutachtung“, im jeweils anderen Jahr werden die Vertiefungen in „Straffälligenbegutachtung“ und in „Interventionen in Straf- und Maßregelvollzug“ angeboten.
Daraus können sich folgende Konstellationen ergeben:
- Ihre beiden präferierten Vertiefungen werden direkt angeboten. Sie können Ihr Studium nach zwei Jahren beenden.
- Wenn eine oder beide ihrer präferierten Vertiefungen im ersten Jahr nicht angeboten werden, bestehen folgende Wahlmöglichkeiten:
- Sie belegen einen oder beide der präferierten Vertiefungen im dritten Jahr; es entstehen keine zusätzlichen Kosten für Sie, es bleibt bei den Gebühren für zwei Studienjahre.
- Sie belegen die beiden zunächst angebotenen Vertiefungen, beenden Ihr Studium regulär nach zwei Jahren und können im dritten Jahr noch einen dritten und/oder vierten Schwerpunkt belegen, sofern freie Plätze vorhanden sind.
- Für die Belegung eines weiteren Schwerpunkts wird eine Gebühr von 850 € pro zusätzlichem Schwerpunkt erhoben.