M.Sc. Psychologie: Rechtspsychologie

Neu an der PHB!

Rechtspsychologische Ausbildung und Forschung sind seit langem ein wichtiger und hochkarätig besetzter Schwerpunkt an der PHB. Ab dem Wintersemester 2024/25 erweitern wir diesen Schwerpunkt durch den neuen konsekutiven M.Sc. Psychologie: Rechtspsychologie. Mit einer Mischung aus rechtspsychologischen und klinischen Inhalten bietet der Studiengang Psychologiestudierenden die Möglichkeit, sich bereits nach ihrem Bachelorstudium für einen Einstieg in die rechtspsychologische Berufstätigkeit zu qualifizieren. In unserem ebenfalls neuen Doppel-Master kann der Studiengang zudem in Verbindung mit dem M.Sc. Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie studiert werden. In nur sechs Semestern können so zwei psychologische Masterabschlüsse erworben werden.

Interessierte können sich ab sofort für die Infoabende anmelden oder sich an unser Team der Studienberatung wenden, um sich informieren und beraten zu lassen.

Regelstudienzeit: 4 Semester
Inklusive der Masterarbeit sind insgesamt 120 Credit Points (CP) zu erwerben.
Zulassungsvoraussetzung: Bachelorabschluss in Psychologie (Universität / FH)
Studienplatzvergabe: NC-unabhängig, Auswahlgespräch
Studienbeginn: jeweils zum Wintersemester
Abschluss: Master of Science (M.Sc.)

Wissenschaftlich fundiert und praxisorientiert:
das neue konsekutive Masterstudium in Rechtspsychologie an der PHB!

Wie lässt sich beurteilen, ob jemand die Wahrheit sagt? Wie kann man Straftäter*innen bei einer gelingenden Wiedereingliederung unterstützen? Wie lassen sich familienrechtliche Gutachten erstellen, die die Interessen und Bedürfnisse von Kindern in den Mittelpunkt stellen, aber auch der Situation aller anderen Beteiligten gerecht werden? Welche Risikofaktoren und Warnsignale für kriminelles Verhalten gibt es und wie lässt sich psychologisches Wissen dazu nutzen, es vorherzusagen?

Rechtspsycholog*innen arbeiten an Schnittstellen von Psychologie und Rechtssystem, an denen sich Fragen wie diese tagtäglich stellen. Sie sind als Sachverständige im Auftrag von Gerichten tätig, arbeiten mit Straftäter*innen im Strafvollzug, unterstützen Polizei- und Ermittlungsarbeit, engagieren sich in Beratung und Prävention oder forschen zu rechtspsychologischen Themen. Diese Tätigkeiten sind mit viel Verantwortung verbunden und erfordern eine umfangreiche psychologische Qualifikation.

Mit dem neuen konsekutiven M.Sc. Psychologie: Rechtspsychologie bietet die PHB ab dem kommenden Wintersemester erstmals einen Studiengang an, der Bachelorabsolvent*innen der Psychologie die Möglichkeit bietet, sich bereits in ihrem Masterstudium intensiv mit rechtspsychologischen Inhalten zu beschäftigen.

 

Rechtspsychologischer Fokus kombiniert mit klinischer Grundausbildung

Der Studiengang beinhaltet die Kernbereiche Forschungsmethoden und Diagnostik und vertieft das Wissen um psychologische Grundlagen und ihre Anwendung. Dabei nehmen rechtspsychologische Inhalte breiten Raum ein: Studierende lernen Methoden in den drei zentralen Begutachtungsbereichen kennen (Familienrechtspsychologische Begutachtung, Aussagepsychologische Begutachtung, Straffälligenbegutachtung). Sie setzen sich mit den Rahmenbedingungen forensisch-psychologischer Tätigkeit auseinander, reflektieren ethische Fragestellungen und lernen die Anwendung diagnostischer Strategien unter diesen spezifischen Bedingungen einzuschätzen. Dieses Wissen wird unterlegt durch die Vermittlung relevanter empirischer Grundlagen aus dem Bereich der Kriminalpsychologie und der Familienrechtspsychologie. Sie erwerben zudem Kenntnisse über Ziele, Institutionen und Methoden der Kriminaltherapie.

Es wird Wert auf eine fundierte Vermittlung klinisch-psychologischer Inhalte gelegt. Hier stehen Störungsbilder, klinische Differenzialdiagnostik und die Anwendung verschiedener Behandlungsansätze im Zentrum.

Mit dem Masterabschluss qualifizieren sich Absolvent*innen für verschiedene Bereiche in der rechtspsychologischen Berufspraxis. Der Studienabschluss eröffnet Studierenden mit einem geeigneten Bachelorabschluss darüber hinaus den Zugang zu einer psychotherapeutischen Approbationsausbildung nach alter Ausbildungsordnung.

Sie haben Fragen? Dann besuchen Sie uns auf einem unserer webbasierten Infoabende oder kontaktieren Sie unser Team der Studienberatung unter studienberatung@phb.de

Qualifiziert für den Berufseinstieg in eine rechtspsychologische Berufstätigkeit

Der Bedarf an rechtspsychologisch ausgebildeten Expert*innen ist sehr hoch – sowohl was Tätigkeiten im Strafvollzug, im polizeilichen Kontext, in der Beratung und Prävention, in der Forschung als auch die Arbeit als selbstständig tätige Gutachter*innen angeht. Der M.Sc. Psychologie: Rechtspsychologie qualifiziert für einen Berufseinstieg in diesen Bereichen.

Kombiniert rechtspsychologisch und klinische Inhalte

Unser Studiengang kombiniert die Vermittlung klinischer und rechtspsychologischer Kompetenzen und qualifiziert Studierende, die mit ihrem Bachelorstudium vor dem 1. September 2020 begonnen haben, für eine Approbationsausbildung nach alter Ausbildungsordnung. Darüber hinaus bietet die PHB die Möglichkeit, den Studiengang in Kombination mit dem M.Sc. Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie zu studieren und in sechs Semestern beide Masterabschlüsse zu erlangen.

Zwei Masterabschlüsse in sechs Semestern

An der PHB können Sie die beiden M.Sc. Psychologie: Rechtspsychologie und den M.Sc. Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie so miteinander verknüpfen, dass Sie nach nur sechs Semestern Studium beide psychologische Masterabschlüsse erlangen können. Dies eröffnet Ihnen ein breites Spektrum an beruflichen Perspektiven!

Rechtspsychologische Weiterqualifizierung im Haus

Absolvent*innen des M.Sc. Psychologie: Rechtspsychologie, die sich in verschiedenen Anwendungsfeldern der Rechtspsychologie weiterbilden wollen, können nach ihrem Abschluss berufsbegleitend in nur einem Jahr den postgradualen Aufbaustudiengang M.Sc. Rechtspsychologie: Begutachtung und Intervention absolvieren.