Zulassungsvoraussetzungen
Unseren Doppel-Master aus dem M.Sc. Psychologie: Rechtspsychologie und dem M.Sc. Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie kann ab dem Wintersemester 2024/25 neu an der PHB studiert werden. Eine erfolgreiche Bewerbung für den Studiengang setzt einen universitären Bachelor-Abschluss in Psychologie voraus, der den Vorgaben des reformierten Psychotherapeutengesetzes (§ 9 Abs, 4 Satz 2) entspricht und einen absolvierten Profilbereich in Psychotherapie umfasst.
Die Einhaltung der Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes durch einen Bachelorabschluss wird von der jeweiligen für Gesundheit zuständigen Stelle des Bundeslandes festgestellt. Sie ist explizit auf der Bachelorurkunde bescheinigt, kann aber auch separat durch die nach Landesrecht zuständige Stelle eingefordert werden.
Bachelor-AbsolventInnen mit einem anderen Bachelor-Abschluss in Psychologie (z.B. Wirtschafts- oder Gesundheitspsychologie) können sich an der PHB für den M.Sc. Psychologie: Rechtspsychologie als Einzelstudiengang bewerben – nicht jedoch für das Kombimaster-Modell. Dies gilt auch für BachelorabsolventInnen mit ausländischen Abschlüssen, sofern sie deutsche Sprachkenntnisse auf mindestens C1-Niveau nachweisen können. Die Äquivalenz des ausländischen Bachelorzeugnisses sollte über die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen nachgewiesen werden.
Studierende mit einem einschlägigen universitären Bachelorabschluss haben mit diesem Studiengang die Möglichkeit, sich für eine Approbationsausbildung im bisherigen Ausbildungssystem zu qualifizieren, die noch bis zum Jahr 2032 – in Härtefällen bis 2035 – absolviert werden kann. Voraussetzung ist, dass das Bachelorstudium vor dem 1. September 2020 begonnen wurde.