Dr. Jana Holtmann zur Professorin für Psychologische Methodenlehre berufen

Prof. Jana Holtmann
Prof. Jana Holtmann

Die PHB heißt Prof. Dr. Jana Holtmann herzlich willkommen, die zum 1. Oktober 2020 die Berufung zur Professorin für Psychologische Methodenlehre angenommen hat!

 

Prof. Holtmann hat Psychologie, Neurowissenschaften und Statistik an der Freien Universität Berlin und der Humboldt Universität Berlin studiert. Anschließend arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin der FU Berlin an Modellen zur Veränderungsmessung in der Wohlbefindensforschung. In ihrer daran anknüpfenden Dissertation hat sie verschiedene Multilevel-Strukturgleichungsmodelle für längsschnittliche Multitrait-Multimethod Daten entwickelt, die es erlauben, die Validität in der Messung von Stabilität, Variabilität und Veränderung mehrerer psychologischer Konstrukte über die Zeit zu untersuchen.

 

An der PHB möchte Prof. Holtmann künftig einerseits Forschungskooperationen aufbauen und den Studierenden an der PHB andererseits die Relevanz und Rolle psychologischer Methoden und statistischer Verfahren für die psychologische Forschung und Praxis nahebringen und das Interesse der Studierenden für diese Themen wecken.

 

„Wir freuen uns sehr, dass Prof. Jana Holtmann ab dem Wintersemester die Professur für Psychologische Methodenlehre übernimmt“, so Prof. Dr. Siegfried Preiser, Rektor der PHB. „Im Berufungsverfahren hat sie gleichermaßen ihre hervorragende wissenschaftliche Kompetenz und die exzellente Qualität ihrer Lehre demonstriert. Die Studierenden konnte Frau Holtmann außerdem bereits im vergangenen Sommersemester als Lehrbeauftragte fachlich und didaktisch überzeugen. Wir freuen uns auf Prof. Holtmann als eine wesentliche wissenschaftliche und persönliche Bereicherung unseres Teams“.

FPFL: Internationales Symposium zur Familienrechtspsychologie an der PHB gegründet

Die Familienrechtspsychologie ist eine Teildisziplin der Rechtspsychologie, die an staatlichen Universitäten in Deutschland bisher nicht mit eigenen Lehrstühlen vertreten ist. Gleichwohl wird von juristischen und psychologischen Verbänden seit Jahren darauf hingewiesen, dass eine Standardisierung familienrechtlicher Gutachten dringend notwendig ist. Als deutschlandweit erste Universität hat die PHB vor diesem Hintergrund 2018 eine Juniorprofessur für Familienrechtspsychologie eingerichtet, die von Prof. Dr. Jelena Zumbach geführt wird. Um den Austausch von familienrechtspsychologischen Forschenden und Praktiker*innen auf internationaler Ebene zu fördern, hat Prof. Zumbach nun ein neues Symposium ins Leben gerufen: das International Symposium Forensic Psychology in Family Law (FPFL). Das Symposium wird erstmals am 28. Oktober mit einem Gastvortrag von Dr. Taina Laajasalo von der Universität Helsinki stattfinden. Wir haben Prof. Jelena Zumbach zu den Hintergründen und Zielen des Symposiums befragt:

Prof. Dr. Jelena Zumbach

Liebe Frau Zumbach, Sie haben vor kurzem das International Symposium Forensic Psychology in Family Law (FPFL) initiiert. Wie sind Sie auf die Idee dazu gekommen?

Die Idee entstand nach einem Keynote-Vortrag von Prof. Dr. Michael Saini (University of Toronto, Canada), den er im Rahmen der PHB-Vortragsreihe „Vielfalt der Rechtspsychologie“ im Juni 2020 gehalten hat. In diesem Vortrag hat Prof. Saini unter anderem thematisiert, wie sich Online-Methoden in die psychologische Diagnostik von Gerichtsgutachtern in familienrechtspsychologischen Fragen integrieren lassen – ein Thema, was im Rahmen der Coronakrise viele von uns Praktikern und Wissenschaftlern beschäftigt. Mehr als 150 Personen aus verschiedenen europäischen Ländern, den USA und Kanada haben den Vortrag besucht. Es ist im Anschluss an den Vortrag eine sehr interessante Diskussion unter den Teilnehmenden darüber entstanden, wie aktuelle und immer wiederkehrende Herausforderungen im Begutachtungskontext in verschiedenen Ländern angegangen werden und welche Rolle Forschung hierbei spielen kann. Ein Forum für einen solchen internationalen Austausch mit wissenschaftlichem Hintergrund gab es bislang nicht.

 

Was sind vor diesem Hintergrund die Ziele, die Sie mit dem Symposium verfolgen?

Ich habe das FPFL initiiert, um Praktiker und Wissenschaftler auf dem Feld der Familienrechtspsychologie aus verschiedenen Ländern zu vernetzen, praktische Erfahrungen auszutauschen und wissenschaftliche Erkenntnisfortschritte aus einer internationalen Perspektive zu diskutieren. Zu jeder Session wird eine international bekannte Referentin oder Referent zu einem bestimmten Thema einen Forschungsüberblick geben. Alle unsere Keynote Speaker kombinieren Forschungserfahrung mit einem praktischen Hintergrund. Im Anschluss an die Vorträge bieten wir viel Zeit für Diskussion unter den Teilnehmenden. Das Teilen von Praxiserfahrungen zu der Frage, wie in verschiedenen Ländern mit Herausforderungen umgegangen wird, ist ausdrücklich erwünscht. So können wir uns nicht nur untereinander kennenlernen und unser Netzwerk um viele Kontakte erweitern, sondern auch voneinander lernen, etablierte Strukturen in unserem jeweiligen Land überdenken und neue Ideen entwickeln.

 

Für die erste Veranstaltung am 28. Oktober haben Sie Dr. Taina Laajasalo aus Helsinki als Gastrednerin eingeladen. Können Sie etwas zum Inhalt der Veranstaltung erzählen?

Dr. Taina Laajasalo ist Adjunct Professor an der University of Helsinki in Finnland. Aktuell arbeitet sie als Spezialistin am Finnish Institue of Health and Welfare mit dem Ziel, kinderfreundliche, evidenzbasierte Justizverfahren sowie Interventionen und Hilfsangebote für Kinder, die Gewalt erlebt haben, zu entwickeln. Wir kennen uns durch Aktivitäten der European Association of Psychology and Law und es besteht bereits seit einigen Jahren eine Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Rechtspsychologie an der PHB.

Im Rahmen unseres Symposiums wird Dr. Taina Laajasalo zum Thema aufkommender Missbrauchsvorwürfe von Kindern in sorge- und umgangsrechtlichen Verfahren referieren. In Fällen, in denen es beispielsweise um den Lebensort des Kindes oder den Umgang mit einem getrenntlebenden Elternteil geht, kommen nicht selten Vorwürfe auf, ein Kind sei durch einen Elternteil missbraucht oder misshandelt worden. Diese Fälle stellen eine besondere Herausforderung für Gutachterinnen und Gutachter dar. Dr. Taina Laajasalo wird unter anderem darüber sprechen, wie diagnostisch vorgegangen werden kann, um substantielle von nicht-substantiellen Vorwürfen zu unterscheiden. Sie wird einen Überblick über die einschlägige Forschung auf dem Feld geben, einschließlich Studien zu Substantiierungsquoten, Entfremdung und Befragung von Kindern. Sie wird erläutern, wie forschungsbasierte Praktiken für den Umgang mit diesen hochkomplexen und herausfordernden Fällen aufgebaut werden können und welche Erfahrungen sie hiermit in Finnland gesammelt hat.

Zur Veranstaltung

Dr. Taina Laajasalo
(University of Helsinki,  Finnish Institue of Health and Welfare)

„Child Abuse Allegations in Custody Evaluations“

28. Oktober 2020 | 18 Uhr (UCT + 1) via ZoomMehr Informationen »

Gemeinsam für ein gutes Klima: PHB macht mit beim Projekt „STADTRADELN“

(c) Klima-Bündnis
(c) Klima-Bündnis

Zusammen mit zahlreichen Berliner Institutionen und Unternehmen engagiert sich die Psychologische Hochschule Berlin (PHB) im diesjährigen Projekt „STADTRADELN – Radeln für ein gutes Klima“.

 

STADTRADELN ist ein deutschlandweiter Wettbewerb des Netzwerks Klima-Bündnis mit dem Ziel, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege mit dem Fahrrad zu fahren und so bewusst CO2-Emmissionen zu senken. Über 400.000 Menschen aus 1.127 deutschen Kommunen haben im letzten Jahr an der Aktion teilgenommen und dabei mehr als 77 Millionen Kilometer auf dem Fahrrad zurückgelegt.

 

In der Zeit vom 02. bis 22. September 2020 sammeln nun auch Studierende, Lehrende und Mitarbeiter*innen der PHB gemeinsam Radkilometer, um dazu beizutragen, Kohlendioxid-Emissionen im Stadtverkehr zu vermeiden.

 

Weitere Informationen zu dem Projekt sowie die Möglichkeit, dem PHB-Team beizutreten, finden Sie unter stadtradeln.de.

Bachelorstudiengang genehmigt: Psychologie gemäß neuem Psychotherapeutengesetz studieren

Nachdem der polyvalente Bachelorstudiengang der PHB schon Anfang August vom Landesamt für Gesundheit und Soziales akzeptiert worden war, wurde er nun auch vom Berliner Senat für Wissenschaft und Forschung genehmigt. Damit können Studierende an der PHB ihr Bachelorstudium in Psychologie ab dem kommenden Wintersemester nun offiziell entsprechend der Vorgaben des neuen Psychotherapeutengesetzes beginnen.

 

Der neue Bachelorstudiengang Psychologie (B.Sc.) der PHB stellt einerseits den ersten Schritt auf dem Weg zur Approbation als Psychotherapeut*in nach dem neuen Psychotherapeutengesetz dar. Studierende, die sich im Anschluss in die psychotherapeutische Richtung weiterqualifizieren möchten, werden ab dem Wintersemester 2021/2022 an der PHB auch einen entsprechenden Masterstudiengang beginnen können.

 

Als polyvalenter Studiengang bietet der Bachelorstudiengang darüber hinaus auch eine umfassende Ausbildung in weiteren wichtigen psychologischen Anwendungsfeldern wie der Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie oder der Pädagogischen Psychologie. Der Abschluss ermöglicht Studierenden damit auch in Zukunft, sich in alle Richtungen der Psychologie weiterzuqualifizieren.

 

Bei Fragen zu dem neuen B.Sc. Psychologie können sich Studieninteressierte bei der Studienberatung der PHB persönlich informieren und beraten lassen.

Weitere Informationen zum Bachelorstudiengang Psychologie an der PHB.

Onlinestudie: Wie können Befragungen mit Jugendlichen bei Verdacht auf Misshandlung unterstützend gestaltet werden?

Unter Leitung von Prof. Dr. Renate Volbert findet an der PHB aktuell eine Onlineumfrage für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren statt. Die Studie soll helfen Wege zu finden, wie Befragungssituationen für Jugendliche, die möglicherweise eine Misshandlung erlitten haben, weniger belastend gestaltet werden können.

 

Jedes Jahr werden in Deutschland viele Kinder und Jugendliche misshandelt und nach einer Offenbarung zu den Erlebnissen befragt. Um die Befragungen weniger belastend zu gestalten, wurden Leitfäden speziell für die Befragung von Kindern und Jugendlichen bei Verdacht auf Misshandlung entwickelt. Einer ist das R-NICHD (http://nichdprotocol.com/). Durch die Benutzung dieses Leitfadens sollen Kinder und Jugendliche durch die befragende Person emotional unterstützt und vor suggestiven Einflüssen geschützt werden.

 

In einer Voruntersuchung mit Erwachsenen wurde bereits herausgefunden, dass dies für viele Techniken des R-NICHDs der Fall ist – aber nicht für alle. Wie dies Jugendliche selbst einschätzen, soll nun in einer Onlinestudie eruiert werden.

 

In der Studie sollen sich die Jugendlichen gedanklich in eine Situation versetzen, in der sie befragt werden, weil der Verdacht einer körperlichen Misshandlung besteht. Die Jugendlichen werden gefragt, welche Befragungsformen sie in einer solchen Situation als unterstützend empfinden und welche nicht.

 

Zur Umfrage

 

Leiten Sie gern den Flyer zu unserer Studie an Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahre weiter. Ansprechpartnerin für Fragen zu dem Projekt ist Frau Dipl.-Psych. Anett Tamm.

Neue PHB-Studie: Covid-19 und COPD – Alltag, psychisches Befinden und Lebensqualität

Prof. Nikola Stenzel

Mitten in der Covid-19-Pandemie startet an der PHB unter der Leitung von Prof. Nikola Maria Stenzel eine groß angelegte, interdisziplinäre Studie, die sich an Patienten richtet, die an chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) leiden.

 

Im Rahmen der Studie soll untersucht werden, welche Folgen die Pandemie für den Alltag, das psychische Befinden und die Lebensqualität der Betroffenen hat. Das Forscherteam möchte herausfinden, welche Themen COPD-Betroffene in Bezug auf die Pandemie besonders bewegen und welche spezifischen Bedürfnisse COPD-Betroffene in dieser besonderen Zeit haben. Die Studie wird durchgeführt von der Psychologischen Hochschule Berlin (PHB), der Schön Klinik Berchtesgadener Land, der Patientenorganisation Lungenemphysem-COPD Deutschland, des COPD – Deutschland e.V., der Philipps Universität Marburg und dem Deutschen Zentrum für Lungenforschung (DZL).

 

Die chronisch-obstruktive Lungenerkrankung (COPD) betrifft weltweit mehrere Millionen Menschen – mit steigender Tendenz. Eine COPD-Erkrankung schränkt den Handlungsspielraum der Betroffenen deutlich ein und hat oft weitreichende Auswirkungen auf Alltag und Lebensqualität der PatientInnen. Zusätzlich berichten Betroffene immer wieder von psychischen Beeinträchtigungen. In der Covid-19-Pandemie gehören COPD-Patient*innen zu einer der Risikogruppen, da sie nach einer Infektion mit SARS-CoV-2-Viren für einen schweren Verlauf von Covid-19 gefährdet sind.

 

Die Studie wird online durchgeführt, die Teilnahme ist selbstverständlich anonym. Die gewonnen Erkenntnisse sollen so schnell wie möglich dazu beitragen, den gesamten Behandlungsprozess von COPD-Patienten weiter zu optimieren.

 

Hier geht’s zur Umfrage:
https://www.lungenemphysem-copd.de/informationen/online-studien

Gerechtigkeitsempfinden bei Kindern: Ergebnisse einer Studie der PHB und der Uni Konstanz

Prof. Dr. Rebecca Bondü

Erwachsene Menschen unterscheiden sich darin, wie wichtig ihnen Gerechtigkeit ist und wie stark negativ sie auf Ungerechtigkeit reagieren – kurz: wie hoch ihre Ungerechtigkeitssensibilität ist. Doch gibt es diese Unterschiede auch schon bei Kindern? Und ist Ungerechtigkeitssensibilität bei Kindern überhaupt schon zuverlässig messbar? Diese und weitere Fragen hat sich ein Forschungsteam an der Psychologischen Hochschule Berlin (PHB) und der Universität Konstanz unter Leitung von Prof. Dr. Rebecca Bondü gestellt und 361 Kinder und ihre Eltern daraufhin befragt.

 

Die Ergebnisse bieten nun spannende neue Einblicke in die frühe Entwicklung gerechtigkeitsbezogener Persönlichkeitsmerkmale. Denn individuelle Unterschiede in der Ungerechtigkeitssensibilität können tatsächlich schon zwischen 6 und 10 Jahren zuverlässig erfasst werden, sowohl durch Befragungen der Kinder selbst als auch von deren Eltern. Die individuelle Bedeutsamkeit von Gerechtigkeit prägt sich somit wohl schon früh aus und nimmt daher womöglich frühzeitig und langfristig Einfluss auf Erleben und Verhalten.

 

Für die Forscher besonders interessant war, dass sie schon im mittleren Kindesalter eine ähnliche Struktur von Ungerechtigkeitssensibilität wie im Erwachsenenalter vorfanden. So zeigten Kinder, denen insbesondere die gerechte Behandlung anderer wichtig ist, mehr prosoziales Verhalten und höhere soziale Kompetenzen als die, denen dies nicht so wichtig ist. Kinder, die sich selbst oft benachteiligt fühlen, denen Gerechtigkeit also insbesondere für sich selbst wichtig ist, zeigten hingegen mehr aggressives und weniger prosoziales Verhalten, als Kinder, die nicht dazu neigen, sich selbst ungerecht behandelt zu fühlen. Diese Kinder zeigten nach Angaben der Eltern zudem eine höhere Neigung, mit negativen Emotionen, insbesondere mit Ärger zu reagieren. Ungerechtigkeitssensibilität ist also schon im Kindesalter messbar und potentiell verhaltenswirksam.

 

Die Studienergebnisse werden in Kürze im Journal of Personality Assessment veröffentlicht werden. Der Artikel ist online verfügbar unter: https://www.tandfonline.com/doi/abs/10.1080/00223891.2020.1753754 (Strauß, S., Bondü, R. & Roth, F. (2020). Justice sensitivity in middle childhood: Measurement and location in the temperamental and competencies space. Journal of Personality Assessment. doi:10.1080/00223891.2020.1753754. Online ahead of print.)

 

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Systemische Therapie: PHB begrüßt neuen Schwerpunktleiter

Die Psychologische Hochschule Berlin heißt Josua Handerer als neuen Schwerpunktleiter für die neue Approbationsausbildung in Systemischer Therapie herzlich willkommen!

 

Als Psychologischer Psychotherapeut mit verhaltenstherapeutischer und systemischer Ausbildung ist Josua Handerer seit mehreren Jahren an der Oberbergklinik Berlin-Brandenburg tätig. Seine Ausbildung hat er unter anderem an der PHB absolviert, wo er seit einiger Zeit auch Dozent ist. Auf die Frage, was ihn an der systemischen Therapie fasziniere, sagt Handerer, es sei unter anderem die „radikale Ressourcenorientierung“ systemischen Denkens sowie das theoretische Fundament, das mit Konstruktivismus und Kybernetik sowohl der komplexen Realität menschlichen Erlebens gerecht werde als auch die Basis für verblüffend einfache Interventionen liefere. „Systemisches Denken und Handeln geht allerdings weit über die Anwendung therapeutischer Tools hinaus“, erklärt er weiter. „Für mich bedeutet es, die eigenen Annahmen immer wieder neugierig infrage zu stellen, verschiedene Perspektiven gleichberechtigt nebeneinander stehen zu lassen und stets offen zu bleiben für unerwartete und kreative Lösungen. Ich freue mich sehr darauf, meine Begeisterung für diesen aufregenden Ansatz an andere weiterzugeben.“

 

Als Schwerpunktleiter des neuen Ausbildungsganges wird Josua Handerer die systemische Therapie als vierte Approbationsausbildung an der PHB mit aufbauen.

 

Zur Person:

Josua Handerer hat Psychologie, Theologie und Germanistik in Eichstätt, Würzburg und Wien studiert. Er ist systemischer Berater und Therapeut (Helm Stierlin Institut Heidelberg) und psychologischer Psychotherapeut mit der Fachkunde Verhaltenstherapie, die er an der PHB absolviert hat. Neben verschiedenen Weiterbildungen, u.a. in klinischer Hypnose bei Gunther Schmidt und IRRT bei Mervyn Schmucker, verfügt er über eine Zulassung als Gruppentherapeut. Beruflich arbeitet er seit mehreren Jahren als Psychotherapeut an der Oberbergklinik Berlin-Brandenburg. Darüber hinaus bietet er ambulante Psychotherapien an und ist u.a. für die PHB als Dozent tätig.

 

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Qualität in der Psychotherapie: (Wie) kann man sie messen?

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind laut ihrer Berufsordnung dafür verantwortlich, dass ihre Berufsausübung aktuellen Qualitätsanforderungen entspricht. Hierzu haben sie angemessene qualitätssichernde Maßnahmen zu ergreifen. Doch herrscht keine Einigkeit darüber, wie solche Maßnahmen genau beschaffen sein sollen. In einer Veranstaltung der Psychotherapeutenkammer Berlin wird Prof. Dr. Frank Jacobi, Prorektor der PHB und Leiter der Approbationsausbildung in Verhaltenstherapie, gemeinsam mit Kollegen über Möglichkeiten, Chancen und Risiken von Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Psychotherapie diskutieren.

 

Ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung in der Psychotherapie ist seit langer Zeit ein Antrags- und Gutachterverfahren, bei dem sowohl die schriftlich ausgearbeitete Falldarstellung als auch die Therapieplanung erst genehmigt werden müssen, bevor die Therapie starten kann. Dieses Verfahren soll jedoch 2022 abgeschafft und durch neue Qualitätssicherungsmethoden ersetzt werden. Hierzu bestehen allerdings einige Zweifel innerhalb der Profession: Können Fragebogenwerte zum Ergebnis einer Psychotherapie die Individualität von Patientinnen und Patienten angemessen abbilden? Wie weit soll und darf die Kontrolle einzelner Behandler/innen gehen? Und wie können nicht nur patientenseitige, sondern auch therapeutenseitige Daten geschützt werden? Wäre nicht eine selbst durchgeführte interne Qualitätssicherung im freien, selbstständigen akademischen Heilberuf Psychotherapie angemessener als eine verordnete Kontrolle anhand vorgegebener Qualitätsindikatoren? Oder muss aus Gründen des Patientenschutzes unbedingt eine entsprechende externe Kontrolle durch die Kostenträger oder andere administrative Stellen gewährleistet werden?

 

Die Psychotherapeutenkammer Berlin veranstaltet zu diesen Fragen am 4. März 2020 eine Diskussionsrunde unter dem Titel „Qualität in der Psychotherapie – (Wie) kann man sie messen?“. In diesem Rahmen werden unter anderem Prof. Dr. Frank Jacobi (PHB) und Prof. Dr. Cord Benecke (Universität Kassel) über Möglichkeiten, Chancen und Risiken von Qualitätssicherungsmaßnahmen in der Psychotherapie referieren und diskutieren.

 

Veranstaltungsdetails:
Mittwoch, 4.3.20, 19:30
Ort: International Psychoanalytic University (IPU), Stromstrasse 2, 10555 Berlin

Dokumentation der Veranstaltung 

Approbationsordnung: PHB steht weiter für Verfahrensvielfalt

Nach der Verabschiedung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) durch den Bundesrat hat der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn mit Datum vom 4. März 2020 die Appobationsordnung mit den im Bundesrat beschlossenen Änderungen endgültig in Kraft gesetzt und am 12. März 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

 

Wie sich schon im Vorfeld angekündigt hatte, ist in der nun verabschiedeten Approbationsordnung eine breite Verfahrensvielfalt in der universitären Ausbildung nicht in der vielfach geforderten Verbindlichkeit vorgesehen. So ist zwar vorgeschrieben, dass Prüfer*innen im Rahmen der Approbationsprüfung unterschiedliche Verfahren repräsentieren müssen. Im Studium selbst jedoch ist die Lehre durch ausgebildete Vertreter verschiedener psychotherapeutischer Verfahren nach wie vor nicht erforderlich.

 

In der Vergangenheit hatte dies zur Folge, dass andere Verfahren als die Verhaltenstherapie – so etwa psychodynamische Verfahren oder die systemische Therapie – in der universitären Lehre stark unterrepräsentiert waren.

 

Obwohl sich Vertreter fast aller psychotherapeutischen – auch verhaltenstherapeutischer – Verbände im Vorfeld für eine stärker verpflichtende Verfahrensvielfalt ausgesprochen hatten, stellt die Approbationsordnung hier keine Weichen für eine Änderung in der Hochschullandschaft. „Die PHB sieht sich einer gleichberechtigten Verfahrensvielfalt in der Lehre jedoch auch in Zukunft verpflichtet und wird auch im Rahmen des künftigen Psychotherapiestudiums alle wissenschaftlich anerkannten Verfahren gleichberechtigt lehren“, so Kanzler Dr. Günter Koch, zu den Plänen an der PHB.