Neues Doppelmaster für Rechtspsychologie und Klinische Psychologie startet an der PHB

Rechtspsychologie und Klinische Psychologie sind seit langem zwei wichtige und hochkarätig besetzte Schwerpunkte an der PHB. Ab dem kommenden Wintersemester haben Studierende an der PHB nun mit dem neuen Doppelmaster die Möglichkeit, beide Fachrichtungen im Masterstudium zu kombinieren und zwei staatlich anerkannte Masterabschlüsse in nur sechs Semestern Studienzeit zu erwerben.

 

Nach der Psychotherapeutengesetzreform müssen Psychologiestudierende, die sich eine psychotherapeutische Berufstätigkeit offen halten wollen, im Masterstudium einen klinisch ausgerichteten Studiengang absolvieren und haben damit eine deutlich reduzierte Wahlfreiheit. Vor diesem Hintergrund bietet die PHB mit einem neuen Doppel-Master ab dem Wintersemester die Möglichkeit, den staatlich anerkannten M.Sc. Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie mit dem neuen M.Sc. Psychologie: Rechtspsychologie zu kombinieren. Studierende können auf diesem Weg zwei Masterabschlüsse in nur sechs Semestern erwerben, die sich optimal ergänzen und die Weichen für eine Karriere in beiden Bereichen stellen. Sie können einerseits den psychotherapeutischen Weg einschlagen, indem sie eine Approbation sowie eine verfahrensspezifische Weiterqualifizierung anschließen. Ebenso können sie aber auch in eine rechtspsychologische Tätigkeit im Straf- und Maßregelvollzug, als Gutachter*in, in Forschungseinrichtungen oder bei der Polizei einsteigen.

 

Weitere Informationen erhalten Interessierte auf den Infoabenden zu den einzelnen Studiengängen. Bei Fragen im Vorfeld wenden Sie sich gern jederzeit an das Team der Studienberatung unter studienberatung@phb.de!

Herausragende Leistungen in der Psychotherapieforschung: Prof. Dr. Antje Gumz erhält den Heigl-Preis 2023

Prof. Ulrike Dinger-Ehrenthal (Kuratoriumsvorsitz der Heigl-Stiftung), Prof. Antje Gumz und Eduard Dörrenberg (Präsident der GFFU). Foto: Dieter Joswig / GFFU

Für ihre Forschungen zu interpersonellen Kompetenzen von Psychotherapeut*innen hat Prof. Antje Gumz, Professorin für Psychosomatik und Psychotherapie an der PHB, den Heigl-Preis 2023 erhalten. Der Heigl-Preis ist der höchstdotierte Preis in der Psychosomatischen Medizin. Er wird jährlich von der Heigl-Stiftung für herausragende wissenschaftliche Arbeiten aus dem Bereich der Psychotherapieforschung verliehen.

 

Prof. Antje Gumz erhielt den Heigl-Preis für ihre Forschungen zum Thema „Who are the skilled therapists? Associations between personal characteristics and interpersonal skills of future psychotherapists“. Der Preis wurde am 1. Juli 2024 auf Schloss Mickeln durch die Heigl-Stiftung und die Gesellschaft von Freunden und Förderern der Universität Düsseldorf (GFFU) verliehen.

 

In ihrer Arbeit hatte Prof. Gumz den Zusammenhang zwischen persönlichen Eigenschaften von angehenden Psychotherapeut*innen einerseits und interpersonellen Kompetenzen andererseits untersucht. Man habe herausgefunden, dass ein höheres Erfahrungslevel der Therapeuten, ein geringeres Maß an Alexithymie (Gefühlsblindheit) sowie männliches Geschlecht mit höheren interpersonellen Fähigkeiten einhergehen würden, so Prof. Gumz zu den Ergebnissen der Studie. „Diese Befunde sprechen dafür, dass Therapeuten im Rahmen ihrer Psychotherapie-Ausbildung Unterstützung erhalten sollten, um Schwierigkeiten beim Erkennen und Verbalisieren von Emotionen zu bewältigen.“

 

Die Arbeit ist Teil und Ergebnis der langjährigen und umfangreichen Forschungen von Prof. Antje Gumz zu therapeutischen Kompetenzen. Mit ihrer Forschungsgruppe untersuchte sie dabei unter anderem auch, was konkrete verbale Therapeutenäußerungen ausmacht, die als interpersonell kompetent wahrgenommen werden und analysierte die Neigung von Therapeuten, ihre interpersonellen Fähigkeiten zu überschätzen. Ihre Arbeit sei dabei immer auch im Team entstanden, so Prof. Gumz: „Mir ist es wichtig, allen Mitgliedern meiner Forschungsgruppe ganz herzlichen Dank auszusprechen. Ohne deren wissenschaftlichen Geist, Begeisterungsfähigkeit, Kreativität und Engagement wären all diese Arbeiten nicht möglich gewesen.“

Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs: Kooperation der Erzdiözese Bamberg mit der PHB und der Universität Greifswald

Prof. Renate Volbert
Prof. Renate Volbert

Die Erzdiözese Bamberg hat mit der Psychologischen Hochschule Berlin (PHB) und der Universität Greifswald eine Kooperationsvereinbarung zur Durchführung des Forschungsprojekts „Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der Erzdiözese Bamberg“ abgeschlossen. Geleitet wird das Projekt von Prof. Dr. Renate Volbert, Professorin für Rechtspsychologie an der PHB, Prof. Dr. Stefan Harrendorf, Professor für Kriminologie und Strafrecht an der Universität Greifswald, sowie der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der Erzdiözese Bamberg.

 

Die Studie ist auf zweieinhalb Jahre angelegt und läuft vom 01. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2026. Mit dem Projekt soll das quantitative Ausmaß des durch Kleriker an Kindern, Jugendlichen und Schutzbedürftigen begangenen sexuellen Missbrauchs im Zeitraum von 1946 bis 2022 weiter aufgeklärt werden. Ebenso widmet sich die Studie auch den Folgen des Missbrauchs für die Betroffenen. Ihre Befragung nimmt einen besonderen Stellenwert ein, weil zu den Erfahrungen aus Betroffenensicht bislang nur wenige systematische Untersuchungen vorliegen. Darüber hinaus wird der administrative Umgang mit Beschuldigten und Betroffenen untersucht. Dazu gehören die Analyse von Einzelfällen, die Feststellung von Verantwortlichkeiten und etwaigem Fehlverhalten von Führungspersonal der Erzdiözese, die Identifikation begünstigender struktureller Einflussfaktoren für sexuellen Missbrauch sowie die Bewertung der Möglichkeiten zur Prävention und Intervention im Erzbistum Bamberg.

 

Die Untersuchung sieht zwei prinzipielle methodische Zugänge vor: zum Einen werden Akten und Dokumenten aus dem gesamten Datenbestand der Erzdiözese Bamberg ausgewertet. Darüber hinaus werden leitfadengestützte, problemzentrierte Interviews mit Betroffenen und Zeitzeugen – insbesondere kirchlichen Funktionsträgern – durchgeführt. Alternativ soll hierzu für Betroffene die Möglichkeit der Teilnahme an einer schriftlichen Befragung bestehen. Dem Forschungsteam wird von der Erzdiözese Bamberg der Zugang zu allen relevanten Unterlagen gewährt. Hinzu kommt die Auswertung einer Stichprobe aus dem Personalaktenbestand für den Untersuchungszeitraum.

 

Der Befragung Betroffener wird in dem Projekt ein besonderer Stellenwert beigemessen. Soweit Betroffene zu Äußerungen bereit sind, soll es in den Befragungen um ihre Missbrauchserfahrungen und deren Folgen gehen, aber auch um Offenbarungsprozesse, Reaktionen auf Offenbarungen und den Umgang mit den Betroffenen seitens der kirchlichen Verantwortungsträger.

Meldeaufruf zur Identifizierung weiterer Betroffener

Um im Rahmen des Forschungsprojektes ein möglichst umfassendes Bild vom Umfang des sexuellen Missbrauchs zu gewinnen, werden insbesondere Betroffene, die im Untersuchungszeitraum im Verantwortungsbereich der Erzdiözese Bamberg sexualisierte Gewalt erfahren und sich deswegen bisher noch nicht an kirchliche oder staatliche Stellen gewandt haben, aufgerufen, sich bei den Missbrauchsbeauftragten der Erzdiözese Bamberg zu melden.

 

Die Kontaktdaten finden sich auf der Website der Koordinierungsstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt des Erzbistums Bamberg.

 

Noch nicht gemeldete Fälle, die bis spätestens 31.12.2024 gemeldet werden, können noch Eingang in die Studie finden.

„Eine große Enttäuschung“: Gesetzentwurf zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildungen beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 22. Mai den Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) verabschiedet. Darin werden unter anderem Regelungen zur Finanzierung der neuen psychotherapeutischen Weiterbildungen festgelegt. Ausbildungsinstitute, Psychotherapeutenkammern, Berufs- und Studierendenverbände hatten seit Langem eine gesetzliche Regelung der Vergütung gefordert – die Enttäuschung über den aktuellen Beschluss ist jedoch groß. Denn das Gesetz legt ein Finanzierungskonzept fest, das in der Konsequenz die Kosten der Weiterbildung weiterhin auf den Schultern der künftigen PsychotherapeutInnen in Weiterbildung (PTW) belässt.

 

Die Reform des Psychotherapeutengesetzes hat die Ausbildung von PsychologInnen und PsychotherapeutInnen von Grund an neu geregelt, was Universitäten und Ausbildungsinstituten einen enormen Einsatz von personalen und finanziellen Ressourcen abverlangt hat. Erklärtes Ziel dieser Umstellungen war eine Verbesserung der Situation der PsychotherapeutInnen in Ausbildung (PiA), die im Vergleich zu medizinischen WeiterbildungsassistentInnen deutlich schlechter gestellt sind.

 

Weiterbildungskosten im aktuellen Gesetzentwurf nicht refinanziert

 

Um dies zu ändern sollen die künftigen Psychotherapeutinnen in Weiterbildung hauptberuflich in den Weiterbildungsambulanzen angestellt werden. Die Gehälter für diese Anstellungen sollen über die durchgeführten Psychotherapien – das heißt durch die von den Krankenkassen gezahlten Leistungsentgelte – finanziert werden. Problematisch ist nun, dass im aktuellen Gesetzesentwurf explizit festgelegt ist, dass diese Vergütung für die erbrachten psychotherapeutischen Leistungen nicht die Weiterbildungskosten umfassen darf. Das bedeutet in der Folge, dass PsychotherapeutInnen in Weiterbildung (PTW) für die Kosten ihrer Weiterbildung erneut selbst aufkommen müssten.

 

„Eine große Enttäuschung“

 

„Das Gesetz in seiner aktuellen Fassung ist eine große Enttäuschung für uns“, so Dr. Günter Koch, Geschäftsführer der PHB. „Es ist zu befürchten, dass die Weiterbildungskosten auch künftig komplett von den PsychotherapeutInnen in Weiterbildung getragen werden müssen. Es lässt sich aktuell nicht genau beziffern, wie hoch diese Kosten wären – aber es gibt Schätzungen, die von circa 60.000 Euro ausgehen. Einer der wenigen positiven Aspekte am Gesetzentwurf ist, dass er die Weiterbildungsambulanzen als Akteure benennt, die direkt mit den Krankenkassen verhandeln dürfen. Wie schwierig es ist, hier zu einer Einigung zu finden, zeigen allerdings unsere Verhandlungen mit den Krankenkassen, die ja im ersten Anlauf gescheitert sind. Wir haben daher die zuständige Schiedsstelle angerufen, die am 6. Juni über unseren Antrag auf eine angemessene Vergütung verhandeln wird. Es bleibt abzuwarten, ob die Finanzierung der Weiterbildungen auf dieser Ebene zufriedenstellend geregelt werden kann.“

Ausschreibung: Drei neue Deutschlandstipendien für PHB-Studierende gestiftet

Ausschreibung der Deutschlandstipendien an der PHBFür das Hochschuljahr 2024/25 schreibt die Psychologische Hochschule Berlin (PHB) wieder drei Deutschlandstipendien aus, die an Studierende der PHB vergeben werden. Interessierte Studierende können sich bis zum 31. Juli 2024 für ein Stipendium bewerben.

 

Das Deutschlandstipendium ist eine gezielte Förderung, mit der Studierende über zwei Semester monatlich 300 Euro erhalten – eine Förderung, die Freiräume zum Lernen oder für die Teilnahme an zusätzlichen Workshops ermöglichen soll. Die PHB möchte mit den Stipendien dazu beitragen, den finanziellen Druck zu mindern, der aus Kosten für den Lebensunterhalt sowie aus Studiengebühren resultiert. Wie schon in den vergangenen Jahren wird ein Deutschlandstipendium durch den Verein der Freunde und Förderer der Psychologischen Hochschule Berlin finanziert. Zwei weitere Stipendien werden durch die Deutsche Apotheker und Ärztebank und das Bildungsunternehmen bcc-beratung.coaching.concept gestiftet.

Bewerbungen können bis zum 31. Juli 2024 an Rektor Prof. Dr. Siegried Preiser unter rektor@phb.de gerichtet werden.

 

An dieser Stelle herzlichen Dank an die Stifter*innnen unserer Stipendien!

Deutsche Apotheker und Ärztebank (apoBank)

 

 

 

bcc-beratung.coaching.concept.

Weitere Informationen

Prof. Dr. Jelena Zumbach-Basu zur regulären Professorin für Rechtspsychologie bestellt

Prof. Dr. Jelena Zumbach-Basu

Prof. Dr. Jelena Zumbach-Basu, die seit 2019 eine Juniorprofessur an der Psychologischen Hochschule Berlin (PHB) innehatte, wurde zum 1. April 2024 zur regulären Professorin für Rechtspsychologie mit Schwerpunkt Familienrechtspsychologie bestellt. Die PHB gratuliert herzlich und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit!

 

Die Professur von Prof. Zumbach-Basu wurde auf Grundlage von drei äußerst positiven externen Gutachten, einem einhelligen Votum der PHB- Evaluationskommission, einer einstimmig positiven Entscheidung des Akademischen Senats sowie der Zustimmung der Berliner Senatsverwaltung verstetigt. Prof. Zumbach-Basu ist damit Inhaberin einer regulären unbefristeten Professur mit der Denomination „Rechtspsychologie mit dem Schwerpunkt Familienrechtspsychologie“. Es ist zudem vorgesehen, dass sie die Studiengangsleitung des neuen Masterstudiengangs „Psychologie: Rechtspsychologie“ übernimmt.

 

„Jelena Zumbach-Basu hat den Fachbereich Rechtspsychologie an der PHB um den wichtigen Forschungsschwerpunkt der Familienrechtspsychologie erweitert. Sie hat deutschlandweit die erste Professur in diesem Forschungsgebiet innegehabt und hat hier Pionierarbeit geleistet, indem sie beispielsweise untersucht hat, wie der Wille von Kindern wissenschaftlich erhoben und systematischer als bisher in familienrechtliche Verfahren integriert werden kann.“, so Rektor Prof. Siegfried Preiser zu der Ernennung. „Wir wussten vom ersten Tag ihrer Berufung an, dass wir hervorragende Leistungen von Prof. Zumbach-Basu erwarten konnten und haben mit großer Zufriedenheit festgestellt, dass unsere Erwartungen noch weit übertroffen wurden. Wir freuen uns, dass dieser Erfolg sowohl innerhalb unserer Universität als auch durch die externen Gutachtenden und eine internationale wissenschaftliche Community vorbehaltlos anerkannt worden ist. Ich gratuliere Frau Zumbach-Basu auch im Namen der gesamten Hochschulleitung und des Kollegiums ganz herzlich zu dieser Bestätigung.“

Herzlichen Glückwunsch an die ersten PHB-Absolventinnen der neuen Approbationsprüfung!

Prof. Nikola Stenzel mit den ersten PHB-Absolventinnen der neuen Approbationsprüfung
Prof. Nikola Stenzel mit den ersten PHB-Absolventinnen der neuen Approbationsprüfung

Herzlichen Glückwunsch an Morgane Kroeger, Clara Maier-Peveling, Anna-Christin Winkler und Luisa-Pauline Engel! Sie sind die ersten Studierenden der PHB, die die neue Approbationsprüfung absolviert haben. Wir gratulieren den vier Absolventinnen ganz herzlich und teilen an dieser Stelle einige ihrer Erfahrungen. 

 

Die Reform der Approbationsprüfung ist eins der Herzstücke der Psychotherapeutengesetzreform von 2020. Im Unterschied zum vorherigen Ausbildungssystem kann sich zur neuen Approbationsausbildung anmelden, wer ein psychologisches Bachelor- und Masterstudium erfolgreich abgeschlossen hat, das den Voraussetzungen des reformierten Psychotherapeutengesetzes entspricht. Die Approbationsprüfung wird also im Anschluss an das Studium absolviert – und nicht mehr im Anschluss an die verfahrensspezifische fachkundliche Qualifizierung.

 

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen, die an verschiedenen Tagen stattfinden: einer mündlich-praktischen Fallprüfung sowie der sogenannten „Anwendungsorientierten Parcoursprüfung (AOPP). Bei der Parcoursprüfung werden vor allem fachliche Kompetenzen geprüft, anstatt nur theoretisches Wissen abzufragen. Insgesamt gilt es, fünf Stationen à 20 Minuten zu durchlaufen, bei denen mit Simulationspatienten gearbeitet wird. Die mündlich-praktische Fallprüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt und dauert etwa 45 Minuten. Hier wird psychotherapeutisches Fakten- und Handlungswissen aufgrund einer Patientenanamnese geprüft.

 

Zu ihren Erfahrungen mit der Prüfung erzählte uns Anna-Christin Winkler: „Ich habe etwa zwei Monate lang jeden Tag für die Prüfung gelernt. Wir haben uns als Gruppe oft getroffen und jegliche Art von Rollenspielen miteinander geübt, was ich absolut empfehlen kann. Unser Ziel war es, sowohl fachlich gut vorbereitet zu sein als auch für schwierige Situationen in einem psychotherapeutischen Gespräch gewappnet zu sein.“ Sie habe vor allem den ICD-10 durchgearbeitet und die verschiedenen Störungsmodelle und -kriterieren auswendig gelernt. Das habe sich bei dem Diagnostikteil der Parcoursprüfung auch als sinnvoll erwiesen. „Man sollte grundsätzlich vor allem ein Verständnis der verschiedenen Störungsmodelle haben – auf die Behandlung der Störungen wurde weniger geschaut. Auch die Codes der Störungen brauchten wir während der Prüfung nicht.“

 

Insgesamt hätten sich die Situationen bei den Stationen alle auf den Therapieanfang, zumeist auf probatorische Sitzungen bezogen. „Jede Station hatte zudem neben der Aufgabenstellung einen hohen beziehungsgestalterischen Anteil, welcher durchaus herausfordernd war. Die 20 Minuten vergingen aber sehr viel schneller, als ich das vor der Prüfung gedacht hatte. Ich kann außerdem empfehlen, sich damit zu beschäftigen was man macht, wenn man ein „Blackout“ hat oder gar nicht weiter weiß, da man die Situation nicht abbrechen und von vorne starten kann und sollte.“

Rechtspsychologie studieren nach dem Bachelorstudium: PHB startet neuen M.Sc. Psychologie: Rechtspsychologie

Prof. Rebecca Bondü
Prof. Rebecca Bondü

Rechtspsycholog*innen arbeiten an Schnittstellen von Psychologie und Rechtssystem. Sie sind entweder als Gutachter*innen im Auftrag von Gerichten tätig, arbeiten mit Straftäter*innen im Strafvollzug oder unterstützen Polizei- und Ermittlungsarbeit. Diese Tätigkeiten sind mit viel Verantwortung verbunden und erfordern eine umfangreiche psychologische Qualifikation. Gleichzeitig besteht hoher Bedarf an gut ausgebildeten Rechtspsycholog*innen. Vor diesem Hintergrund bietet die PHB ab dem kommenden Wintersemester unter Leitung von Prof. Rebecca Bondü einen neuen psychologischen Masterstudiengang mit rechtspsychologischem Schwerpunkt an. Der M.Sc. Psychologie: Rechtspsychologie wird Bachelorpsycholog*innen ermöglichen, sich bereits in ihrem Masterstudium intensiv mit rechtspsychologischen Inhalten zu beschäftigen.

Der Studiengang folgt den Empfehlungen der DGPs an psychologische Masterstudiengänge und stellt so sicher, dass Absolvent*innen vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) als Psycholog*innen anerkannt werden. In der Lehre nehmen zudem rechtspsychologische Inhalte breiten Raum ein. So lernen Studierende Methoden in den drei zentralen Begutachtungsbereichen (Familienrechtspsychologische Begutachtung, Aussagepsychologische Begutachtung, Straffälligenbegutachtung) kennen. Sie setzen sich mit den Voraussetzungen forensisch-psychologischer Tätigkeit auseinander und lernen diagnostische Strategien unter diesen spezifischen Bedingungen kennen. Zudem erlangen sie grundlegendes Wissen aus den Bereichen der Kriminalpsychologie und -therapie und der rechtspsychologischen Gutachtenerstellung. Darüber hinaus wird fundiertes klinisch-psychologisches Wissen vermittelt. Hier stehen Störungsbilder, klinische Differenzialdiagnostik und die Anwendung verschiedener Behandlungsansätze im Zentrum.

Mit dem Masterabschluss qualifizieren sich Absolvent*innen für den Einstieg in eine rechtspsychologische Berufstätigkeit. Der Studienabschluss eröffnet darüber hinaus bei geeignetem Bachelorabschluss den Zugang zu einer psychotherapeutischen Approbationsausbildung nach alter Ausbildungsordnung.

Studieninteressierte können sich ab sofort für einen der  webbasierten Infoabende anmelden oder das Team der Studienberatung unter studienberatung@phb.de kontaktieren. 

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Psychologische Beratung von Geflüchteten: steps-Projekt erhält psd-Zukunftsaward und Zuwendung durch den Berliner Senat

Das Projektteam von steps. Foto: M. Hoffmann
Das Projektteam von steps. Foto: M. Hoffmann

Gute Neuigkeiten für das PHB-Projekt steps – strong together psychologically: das als ehrenamtliche Initiative gestartete Projekt hat einen mit 3000 Euro dotierten Jury-Award im Rahmen des psd-Zukunftspreises erhalten! Der Preis wird seit 2015 jährlich an gemeinnützige Initiativen für besonders nachhaltiges Engagement verliehen. Und es geht weiter mit steps! Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat ihre Unterstützung zugesagt und fördert das Projekt für das gesamte Jahr 2024. Der Schwerpunkt liegt hier auf der psychologischen Beratung von unbegleiteten, minderjährigen Geflüchteten. Dies stellt einen weiteren Schritt zur Verstetigung des gemeinnützigen Projekts dar.

 

Mithilfe der Zuwendung durch die Berliner Senatsverwaltung wird für die Jugendlichen ein Beratungsangebot von bis zu 10 Sitzungen inklusive Sprachmittlung geschaffen. Darüber hinaus wird die strukturelle Verstetigung des steps-Projekts ermöglicht. Ebenfalls Teil des Projekts ist ein Workshopformat, mit dessen Hilfe auch das Personal der Einrichtungen zur Unterbringung geflüchteter junger Menschen mit psychologischer Expertise systematisch unterstützt wird. Die PHB stellt auch weiterhin die notwendige institutionelle und räumliche Struktur zur Verfügung, damit die psychologische Beratung digital koordiniert und vor Ort umgesetzt werden kann.

 

Die Projektverantwortliche und Leiterin des Ausbildungsstudiengangs Verhaltenstherapie an der PHB, Prof. Dr. Johanna Böttcher: „Das ganze Team freut sich, dass es diese schöne und wichtige Arbeit fortsetzen darf. Die längerfristige Perspektive ermöglicht uns, auch wissenschaftlich aktiv zu werden und zum Beispiel die Wirksamkeit unseres Angebots genau unter die Lupe zu nehmen.“

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„Wird ihrem institutionellen Anspruch als universitäre Hochschule vollumfänglich gerecht“: PHB bis 2028 reakkreditiert

Die Psychologische Hochschule Berlin (PHB) ist durch den Wissenschaftsrat bis 2028 reakkrediert worden.  Im Akkreditierungsbericht wurde unter anderem die Vielfalt psychologischer Fachrichtungen, das Forschungsniveau und die Kooperationskultur mit Partneruniversitäten und Institutionen gewürdigt.

 

In dem Bericht des Akkreditierungsausschusses zur Psychologischen Hochschule Berlin heißt es: „Die PHB wird ihrem institutionellen Anspruch als universitäre Hochschule vollumfänglich gerecht. Ihrem Selbstverständnis als praxisorientierte universitäre Hochschule mit einem Fokus insbesondere auf Klinischer Psychologie und Psychotherapie wird in allen Leistungsbereichen überzeugend entsprochen.“

 

Die Gutachter*innen lobten die engen und erfolgreichen Kooperationsbeziehungen mit anderen Universitäten und bezeichneten vor allem die Einbindung der PHB in die Berliner Hochschullandschaft als „beeindruckend“. Der PHB gelinge es insgesamt ein breites Studienangebot in der Psychologie und ihrer Anwendungsbereiche abzubilden: „Es wird gewürdigt, dass die PHB neben ihrem approbationskonformen Studienangebot in der Psychotherapie als eine von wenigen Hochschulen in Deutschland einen Schwerpunkt in Rechtspsychologie anbietet. Besonders hervorzuheben ist zudem, dass die PHB sowohl psychodynamische als auch verhaltenstherapeutische Studiengänge anbietet, die sowohl in der Lehre als auch in der Forschung der Professorinnen und Professoren stark miteinander verzahnt sind.“ Unter den Studierenden, so der Gutachterbericht weiter, herrsche nach dem vor Ort entstandenen Eindruck eine hohe Zufriedenheit mit dem Studium.

 

Seit 2001 werden private und andere nicht-staatliche Universitäten durch den Wissenschaftsrat akkreditiert. Dabei soll sichergestellt werden, dass die Qualität von Forschung und Lehre anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben entspricht. Die Akkreditierung gilt jeweils für fünf Jahre.