Auf der Grundlage von § 4 Berliner Hochschulgesetz und § 3 Abs. 1 Ihrer Gründungssatzung hat die Psychologische Hochschule Berlin (PHB) 2014 eine Ethikkommission eingerichtet. Diese Ethikkommission hat die Aufgabe, die an der Hochschule bzw. durch eines der Mitglieder der Hochschule durchzuführenden Forschungsvorhaben am Menschen sowie Vorhaben epidemiologischer Forschung mit personenbezogenen Daten ethisch und rechtlich zu beurteilen und die verantwortlichen Forscherinnen und Forscher zu beraten. Sie kann ferner auf Antrag eines Mitglieds der Hochschule tätig werden. Anträge externer Antragssteller können angenommen werden, wenn sie in ein an der Psychologischen Hochschule Berlin vertretenes Fachgebiet fallen. Anträge müssen vollständig (inkl. Anhänge) anonymisiert eingereicht werden.
Die Ethikkommission der Psychologischen Hochschule Berlin (PHB):
Mitglieder und stellvertretende Mitglieder sind:
- Prof. Storck (Vorsitzender)
- Prof. Hörz-Sagstetter
- Prof. Böttcher
- Prof. Bondü
- Prof. Gumz
- Prof. Hesselmann
- Prof. Jacobi
- Prof. Miller
- Prof. Stellpflug
- Prof. Vahle-Hinz
Anträge von Mitgliedern der PHB sind gebührenfrei. Für Anträge anderer Antragssteller wird eine den Aufwand deckende Gebühr erhoben. Anträge müssen generell vollständig (inkl. Anhänge) anonymisiert eingereicht werden.
Kommission für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung