„Wir bedauern diese Entscheidung sehr“: Nach Schiedsspruch zur Finanzierung der Weiterbildungen bereitet PHB nun Klage vor

Erneute Enttäuschung im Ringen um eine angemessene Finanzierung der neuen Weiterbildungen: im abschließenden Verhandlungstermin hat die von der PHB angerufene Schiedstelle am 11. September entschieden, dass die Krankenkassen die Leistungen der Weiterbildungsambulanz nur nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vergüten muss. Der Antrag der PHB auf eine höhere Vergütung zur Deckung der Weiterbildungskosten wurde abgelehnt.

 

In einer Stellungsnahme der Rechtsanwälte der PHB heißt es: „Da die Verhandlungen zwischen der PHB und den gesetzlichen Krankenkassen im letzten Jahr gescheitert waren, hatte die PHB einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung durch die Schiedsstelle gestellt. Nach dem nun ergangenen Schiedsspruch sind die Krankenkassen lediglich verpflichtet, die Leistungen der Weiterbildungsambulanz der PHB entsprechend dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zu vergüten. Unser Antrag auf eine höhere Vergütung zur Deckung der Weiterbildungskosten wurde abgelehnt. Wir bedauern diese Entscheidung sehr, da eine angemessene Entlohnung der Psychotherapeuten in Weiterbildung sowie eine qualitativ gute und den Anforderungen der Weiterbildungsordung der Psychotherapeutenkammer Berlin entsprechende Weiterbildung zu diesen Bedingungen nicht angeboten werden kann.“

 

Weiteres Vorgehen: PHB bereitet sich auf Klage vor

 

Was das für die neuen Weiterbildungen bedeutet, erläutert Dr. Günter Koch, Geschäftsführer der PHB: „Wir gehen aktuell zwei Wege: einerseits lassen wir das Schiedsverfahren und die Begründung juristisch prüfen. Darüber hinaus bereiten wir uns aber auf eine Klage vor dem Landessozialgericht vor. Dazu haben wir auch andere Berliner Ausbildungsinstitute bezüglich einer Kollaboration angefragt – die Rückmeldungen sind äußerst engagiert und positiv.“ Ziel sei weiterhin, die Finanzierung der Weiterbildungskosten zu sichern – wozu etwa Theorieinhalte, Supervision und Kosten für Anstellung von Weiterbildungsbevollmächtigten gehören. „Wenn diese Kosten nicht von den Krankenkassen übernommen würden, hätte das zur Folge, dass Ausbildungsinstitute entweder keine Weiterbildungen mehr anbieten können – oder aber nur zu schlechten Bedingungen. Und das“, so Dr. Koch, „würde die ganze Gesetzesreform ad absurdum führen, die ja darauf abgezielt hat, die Situation der PiA zu verbessern und sie vor allem finanziell besser zu stellen.“

 

Flächendeckender Start der Weiterbildungen verzögert sich weiter

 

Für die Absolvent*innen der neuen psychotherapeutischen Masterstudiengänge, die seit Monaten auf den Start der neuen Weiterbildungen warten, bedeutet der aktuelle Schiedsspruch leider weiterhin Ungewissheit. „Bei dem aktuellen Stand rechne ich im nächsten Jahr noch nicht mit einem größeren Angebot von Weiterbildungen – zumindest, was Berlin angeht.“, so Dr. Koch. „Es ist vorstellbar, dass es in anderen Bundesländern, die weniger reguliert werden, vereinzelte Angebote geben wird, die aber im Moment nur zu schlechten Bedingungen gemacht werden können.“