„Wenn wir jetzt nicht handeln, werden wir in wenigen Jahren ein Versorgungsproblem haben“: PHB reicht Klage beim Landessozialgericht ein

Im Ringen um eine Finanzierung der neuen psychotherapeutischen Weiterbildungen reicht die PHB nun Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ein. Die Klage richtet sich gegen die Entscheidung der zuständigen Schiedsstelle, die im September den Antrag der PHB auf eine Festsetzung der Vergütung abgelehnt hatte. Die PHB wird in der Klage unterstützt von mehr als 20 weiteren psychotherapeutischen Ausbildungsinstituten. Aufgrund der aktuellen politischen Entwicklungen ist der juristische Weg die einzige Möglichkeit, eine Klärung der Finanzierung der Weiterbildungen in absehbarer Zeit herbeizuführen.

 

„Nach dem Zerbrechen der Ampel-Koalition ist das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz für diese Legislaturperiode gescheitert. Wir müssen davon ausgehen, dass eine Neuregelung der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildungen auf politischem Weg damit in weite Ferne gerückt ist. Wir werden uns daher verstärkt darauf konzentrieren, auf dem juristischen Weg eine Klärung im Sinne der zukünftigen Psychotherapeut*innen herbeizuführen.“, so Dr. Günter Koch, Geschäftsführer und Kanzler der PHB, zu den Hintergründen.

 

PHB reicht Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gegen Entscheidung der Schiedsstelle ein 

 

Nachdem die Verhandlungen zwischen der PHB und den gesetzlichen Krankenkassen zur Finanzierung der Weiterbildung im letzten Jahr gescheitert waren, hatte die PHB einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung durch die Schiedsstelle gestellt. Nach dem Schiedsspruch wären die Krankenkassen jedoch lediglich verpflichtet, die Leistungen der Weiterbildungsambulanz der PHB entsprechend dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zu vergüten. Der Antrag der PHB auf eine höhere Vergütung zur Deckung der Weiterbildungskosten war abgelehnt worden.

 

„Eine angemessene Entlohnung der Psychotherapeut*innen in Weiterbildung sowie eine qualitativ hochwertige Weiterbildung kann zu diesen Bedingungen jedoch nicht angeboten werden.“, so Dr. Koch. Die Klage der PHB richtet sich nun vor allem gegen die Begründung der Schiedsstelle, die in ihrer Entscheidung der Argumentation der Krankenkassen gefolgt war, es sei nicht deren Aufgabe, Weiterbildungen zu fördern. „Dieses Argument kann aber nicht greifen“, so Dr. Koch weiter. „Denn in anderen Fällen wird die ärztliche Weiterbildung sehr wohl von Krankenkassen gefördert, wenn und weil nämlich die Versorgung in bestimmten Regionen und in bestimmten Fachbereichen wie etwa der Allgemeinmedizin bedroht ist. Ein entsprechendes Problem droht aber bei der psychotherapeutischen Versorgung. Wenn wir jetzt nicht handeln, werden in wenigen Jahren noch viel weniger Plätze für dringend benötigte Psychotherapien zur Verfügung stehen.“

 

Flächendeckender Start der Weiterbildungen verzögert sich weiter

 

Für die Absolvent*innen der neuen psychotherapeutischen Masterstudiengänge, die seit Monaten auf den Start der neuen Weiterbildungen warten, besteht aktuell leider weiterhin Ungewissheit. „Bei dem aktuellen Stand rechne ich im nächsten Jahr noch nicht mit einem größeren Angebot von Weiterbildungen – zumindest, was Berlin angeht.“, so Dr. Koch. „Es ist vorstellbar, dass es in anderen Bundesländern vereinzelte Angebote geben wird, die aber im Moment nur zu schlechten Bedingungen gemacht werden können.“

Examensfeier: PHB verabschiedet Absolvent*innen und zeichnet herausragende Abschlussarbeiten aus

Am 01. November fand an der PHB die diesjährige Herbst- und Examensfeier statt, auf der Absolventen und Absolventinnen der Bachelor- und Masterstudiengänge sowie der Approbationsausbildungen verabschiedet wurden. Im Rahmen der Feier zeichnete Rektor Prof. Siegfried Preiser zudem herausragende Abschlussarbeiten dieses Jahrgangs aus. Durch den Verein der Freunde und Förderer werden hierfür jährlich zwei Preise für herausragende Abschlussarbeiten und ein Preis für eine Abschlussarbeit mit herausragender gesellschaftlicher Relevanz gestiftet. Preisträgerinnen waren dieses Jahr Louisa Stöwe (B.Sc. Psychologie), Morgane Kroeger (M.Sc. Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie) sowie Sophia Kunze (M.Sc. Psychologie).

 

 

Weibliche sexualisierte Gewalt: Zusammenhang zwischen Fantasie und Verhalten

Den Preis für die beste Bachelorarbeit erhielt Louisa Stöwe, die sich dem Thema sexualisierte Gewalt widmete. Dabei nahm sie einen besonderen Fokus ein: „Die bisherige Forschung hat sich fast ausschließlich mit männlichen Tätern beschäftigt“, so die Absolventin. „Ich wollte stattdessen den Fokus auf weibliche sexuelle Aggression legen. Das Phänomen mag vielleicht erst einmal fremd erscheinen, aber es kommt vor – und zwar sogar in einem relativ hohen Maß.“ In ihrer Arbeit untersuchte sie die Frage, ob aggressive sexuelle Fantasien die Tendenz sexuelle Gewalt auszuüben erhöhen. Zu diesem Zweck nutzte sie Daten einer Fragebogenerhebung, an der mehr als 1700 Frauen zwischen 18 und 79 Jahren teilgenommen hatten. Ihr Ergebnis: tatsächlich konnte die Häufigkeit von aggressiven sexuellen Fantasien über andere Risikofaktoren hinaus einen signifikanten Anteil der Tendenz zu sexuell nötigendem Verhalten erklären. Die Jury würdigte die Arbeit als „hervorragende Bachelorarbeit, die besondere Beachtung und Auszeichnung“ verdiene und dazu beitrage Forschungslücken zu sexueller Aggression durch Frauen zu schließen.

 

Leaking in Psychotherapien: Wie oft kündigen Menschen in Psychotherapien Gewaltdelikte an? 

Für eine herausragende Masterarbeit ausgezeichnet wurde Morgane Kroeger mit ihrer Arbeit zum Thema „Leaking im Rahmen von Psychotherapien“. Bei Leaking handelt es sich Aussagen oder Verhaltensweisen, die darauf hinweisen, dass eine Person vorhat, eine schwerwiegende Gewalttat wie Tötungsdelikte, Amok- oder Terroranschläge zu verüben. „Die bisherige Forschung hat gezeigt, dass ein Großteil der Täter*innen im Vorfeld genau diese Verhaltensweisen zeigten.“, so Morgane Kroeger. „Daher handelt es sich um einen wichtigen Ansatzpunkt, um potentielle Täter*innen frühzeitig zu identifizieren. Das Wissen zu diesem Thema ist allerdings noch sehr begrenzt. So wurde noch nicht systematisch untersucht, ob Leaking auch im Rahmen von Psychotherapien beobachtet werden kann. Genau damit habe ich mich dann in meiner Masterarbeit befasst.“ Ziel ihrer Arbeit war es erste Erkenntnisse zur Häufigkeit von Leaking in diesem Kontext zu erlangen und den Umgang von Psychotherapeut*innen zu untersuchen. Dazu führte die Absolventin eine Onlinebefragung mit 195 Psychotherapeut*innen durch. Das Ergebnis: mit 42 Prozent wurde Leaking häufig, wenn auch seltener als erwartet, von den Teilnehmenden beobachtet. Dabei fühlten sich die Psychtherapeut*innen unabhängig von ihrer Berufserfahrung im Durchschnitt wenig kompetent im Umgang mit Leaking und wünschten sich mehr Unterstützung. „Morgane Kroeger hat mit ihrer Masterarbeit dazu beigetragen, eine wichtige Forschungslücke zu Leakingphänomenen aufzuarbeiten, indem sie die Häufigkeit, die Formen und die Reaktionen auf Leaking im psychotherapeutischen Kontext erstmals systematisch beleuchtet.“, so die Jury in ihrer Laudatio. „Es handelt sich um eine hervorragende Masterarbeit, die sich auf innovative Weise mit einem gesamtgesellschaftlich relevanten Thema auseinandersetzt und Wege aufzeigt, wie die Prävention schwerer Gewalttaten in Zukunft häufiger gelingen kann“.

 

Wie müssen sich Arbeitsbedingungen verändern damit Menschen mit Post-COVID-Fatigue erwerbstätig bleiben können?

Den Preis für eine Masterarbeit mit herausragender gesellschaftlicher Relevanz erhielt Sophia Kunze. In ihrer Arbeit beschäftigte sie sich mit gesundheitlichen Auswirkungen des Post-COVID-Fatigue Syndroms und deren Einfluss auf das Arbeitsleben. „Für viele Menschen ist die Pandemie noch lange nicht vorbei. Selbst milde Krankheitsverläufe haben bei einigen Menschen zu Post-COVID-Syndromen geführt, die mit chronischer Erschöpfung und Müdigkeit sowie weiteren alltagsbeeinträchtigenden Symptomen einhergehen. Erste Studien haben gezeigt, dass dies in vielen Fällen zur Erwerbsunfähigkeit geführt hat“, führte Sophia Kunze den Hintergrund ihrer Arbeit aus. Da es zu ihrer Forschungsfrage noch wenig Studien gibt, wandte sie ein exploratives Forschungsdesign an. Mittels qualitativer Interviews befragte sie Personen aus verschiedenen Berufsgruppen zu ihrem Umgang mit Belastungen am Arbeitsplatz. Sie kam dabei zu dem Ergebnis, dass eine Aufrechterhaltung der Erwerbstätigkeit bei Post-COVID Syndromen individuelle Anpassungen der Arbeitsbedingungen erfordert, wobei vor allem die Einhaltung der jeweiligen Belastungsgrenze und die Möglichkeit zu flexibler Arbeitsgestaltung als unerlässlich angesehen wurden. Eine aktive Teilhabe an Erwerbsarbeit zu gewährleisten sei, so die Jury in ihrer Begründung, „eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, deren Bewältigung fundierte Forschungserkenntnisse braucht. Hierzu leistet die Arbeit von Frau Kunze einen Beitrag, weil sie in emphatischer Weise, erstmalig die Erfahrungen von Long-Covid Erkrankten bei dem Wiedereinstieg in die Erwerbsarbeit dokumentiert und aus den Aussagen relevante Herausforderung für einen gelungenen Wiedereinstieg herausarbeitet.“

Weiterführende Infos

Die PHB prämiert jedes Jahr herausragende Abschlussarbeiten von Absolventen und Absolventinnen. Die Preisgelder werden vom Verein der Freunde und Förderer der PHB gestiftet. Weitere Informationen zu den Preisträgerinnen des Jahres 2024 und ihren Abschlussarbeiten:

 

  • Louisa Stöwe (B.Sc. Psychologie): „Der Einfluss von aggressiven sexuellen Fantasien und frauenspezifischen Risikofaktoren auf die
    Neigung zu sexueller Nötigung bei Frauen“
  • Morgane Kroeger (M.Sc. Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie): „Leaking im Rahmen von Psychotherapien“
  • Sophia Kunze (M.Sc. Psychologie): „Eine Interviewstudie über den Einfluss von Post-COVID-Fatigue auf die Arbeitswelt: Wie müssen sich Arbeitsbedingungen verändern damit Personen mit Post-COVID-Fatigue langfristig erwerbstätig bleiben können?“

Nach der Förderung ist vor dem Antrag: Verein der Freunde und Förderer der PHB nimmt wieder Förderanträge entgegen!

Der Verein der Freunde und Förderer engagiert sich ideell, inhaltlich und finanziell für die Entwicklung der PHB, ihrer Nachwuchswissenschaftler*innen und -psychotherapeut*innen. Wann immer Studierende der PHB besondere Aufwendungen haben, die ihrer akademisch-beruflichen Weiterentwicklung dienen, z.B. durch die Teilnahme an Kongressen, Tagungen oder Workshops können sie zur finanziellen Unterstützung einen Förderantrag an den Förderverein der PHB stellen.

 

Ab sofort und bis zum 31.03. (danach erst wieder zum 30.09.) können Förderanträge eingereicht werden! Eingehende Anträge werden bis dahin gesammelt und nach Ablauf der Frist erfolgt schnellstmöglich eine  Rückmeldung durch den Vorstand des Fördervereins.

 

Davon unberührt ist die Bewerbungsfrist für das Deutschlandstipendium, das der Förderverein mit 50 Prozent bezuschusst. Bewerbungen für das Deutschlandstipendium sind weiterhin bis zum 31.07. eines Jahres möglich.

 

Der Verein zur Förderung der Psychologischen Hochschule Berlin e.V. verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Er unterstützt die Psychologische Hochschule Berlin seit ihrer Gründung 2010.

„Psychotherapie ist unersetzlich – Weiterbildung finanzieren und zwar plötzlich“: Studierende demonstrieren vor dem Bundestag

Zum dritten Mal haben sich Psychologiestudierende vor dem Bundestag getroffen, um für eine zeitnahe Klärung der Finanzierung der neuen psychotherapeutischen Weiterbildungen auf politischer Ebene zu demonstrieren. Organisiert wurde die Demonstration von der Psychologie Fachschaften Konferenz (PsyFaKo) und dem PtW Forum – geleitet wurde sie unter anderem von Nikolas Scholz, Studierender an der PHB und Mitglied des PtW Forums.

 

Zu den Zielen der Demonstration sagte Nikolas Scholz: „Wir wollten die Demonstration eigentlich zum Zeitpunkt der Anhörung des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes im Gesundheitsausschuss des Bundestags machen. Aber wir haben vergeblich auf einen Termin gewartet – der sollte eigentlich schon Ende September stattfinden, war aber bis zum Tag unserer Demonstration noch nicht angekündigt. Dementsprechend haben wir trotzdem demonstriert, um uns Gehör zu verschaffen und erneut die Finanzierung der Weiterbildung zu fordern, die unsere berufliche Zukunft und auch die Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland bedeutet.“ Sein Resümee der Veranstaltung war positiv: „Es haben mehr Menschen teilgenommen, als wir vor dem Hintergrund des Semesterbeginns erwartet hatten. Es kamen Studierende der Berliner Universitäten – aber auch von Universitäten außerhalb Berlins wie Potsdam oder Lübeck. Das hat uns sehr gefreut. Außerdem wird unser Anliegen zunehmend auch von den Medien aufgegriffen. Wir hoffen, dass es dadurch noch stärker in der Gesellschaft bekannt wird und den Druck auf die Politik verstärkt.“

 

Dr. Günter Koch, Geschäftsführer der PHB, unterstützt die Forderungen der Studierenden. „Es gibt ja in einigen Bundesländern aktuell die Bestrebung, die Weiterbildung in ambulanten Praxen durch Zuschüsse der Kassenärztlichen Vereinigung zu ermöglichen. Das ist ein Ansatz, der keine flächendeckende Lösung sein kann. Die entsprechenden Zuschüsse werden nur an Praxen vergeben, die die inhaltlichen und strukturellen Anforderungen der Weiterbildung nicht allein erfüllen können. Es braucht zusätzlich eine systematische Finanzierung institutioneller Weiterbildung über die Krankenkassen. Da die Krankenkassen sich, wie die PHB im Rahmen ihres Schiedsstellenverfahrens schmerzhaft erfahren musste, einer direkten Finanzierung bislang völlig verweigern, ist es an der Politik sie dazu gesetzlich zu verpflichten.“

 

Einige Tage nach der Demonstration steht der Termin für die Anhörung im Gesundheitsausschuss nun fest: sie wird am Mittwoch, den 13. November 2024 von 15 bis 16:30 Uhr stattfinden. Auf die Frage, ob es an dem Tag wieder eine Demonstration geben wird, sagt Nikolas Scholz: „Auf jeden Fall! Das ist der Tag, an dem das Gesetz noch einmal geändert werden kann. Wir werden da sein und laden alle, denen die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland am Herzen liegt, ein, uns zu unterstützen!“

Termin der Anhörung

Öffentliche Anhörung zum Gesundheitsstärkungsversorgungsgesetz

 

Zeit: Mittwoch, 13.11. 2024 ab 15 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3 101

 

Infos auf der Website des Deutschen Bundestags

Die PHB heißt Prof. Dr. Patrick Mussel als Professor für Psychologische Diagnostik und Differentielle Psychologie willkommen!

Die Psychologische Hochschule Berlin heißt Prof. Dr. Patrick Mussel herzlich willkommen, der zum 1. Oktober 2024 die Berufung zum Professor des Arbeitsbereichs Psychologische Diagnostik und Differentielle Psychologie angenommen hat. Prof. Mussels Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich von Struktur, Erfassung und neuronalen Korrelaten der Persönlichkeit, zu denen er auch an der PHB lehren und forschen wird. 

 

Prof. Patrick Mussel war im Anschluss an sein Psychologiestudium in Trier zunächst als Leiter des Bereichs Forschung und Entwicklung der Managementberatung S & F Personalpsychologie tätig. Berufsbegleitend promovierte er bei Prof. Dr. Heinz Schuler in Hohenheim zu strukturierten Einstellungsinterviews, seine Arbeit wurde mit summa cum laude bewertet.

 

Während seiner post-doc-Zeit an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg forschte Professor Mussel zu interindividuellen Unterschieden im Kontext der Neuroökonomie. Besonderes Interesse hatte er dabei am Konstrukt Gier: Wo kommt es her, wie können wir es messen, wie beeinflusst es unser Entscheidungsverhalten, wie entwickelt es sich über die Zeit, und was könnten neuronale Korrelate von Gier sein?

 

Anschließend ging Professor Mussel an die Freie Universität Berlin, zunächst als Gastprofessor, anschließend berufen als W2-Professor auf Zeit. Einer seiner Forschungsschwerpunkte betraf hier die Struktur von Glaubenssätzen, die repräsentieren, was Menschen über sich, andere und die Welt denken. Bei der Untersuchung von Glaubenssätzen setzte er auch Methoden aus dem Bereich der künstlichen Intelligenz ein, insbesondere des Natural Language Processings, die es erlaubten, semantische Aspekte von Glaubenssätzen zu analysieren und diese den empirisch ermittelten Überzeugungen gegenüberzustellen.

„Wir bedauern diese Entscheidung sehr“: Nach Schiedsspruch zur Finanzierung der Weiterbildungen bereitet PHB nun Klage vor

Erneute Enttäuschung im Ringen um eine angemessene Finanzierung der neuen Weiterbildungen: im abschließenden Verhandlungstermin hat die von der PHB angerufene Schiedstelle am 11. September entschieden, dass die Krankenkassen die Leistungen der Weiterbildungsambulanz nur nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vergüten muss. Der Antrag der PHB auf eine höhere Vergütung zur Deckung der Weiterbildungskosten wurde abgelehnt.

 

In einer Stellungsnahme der Rechtsanwälte der PHB heißt es: „Da die Verhandlungen zwischen der PHB und den gesetzlichen Krankenkassen im letzten Jahr gescheitert waren, hatte die PHB einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung durch die Schiedsstelle gestellt. Nach dem nun ergangenen Schiedsspruch sind die Krankenkassen lediglich verpflichtet, die Leistungen der Weiterbildungsambulanz der PHB entsprechend dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zu vergüten. Unser Antrag auf eine höhere Vergütung zur Deckung der Weiterbildungskosten wurde abgelehnt. Wir bedauern diese Entscheidung sehr, da eine angemessene Entlohnung der Psychotherapeuten in Weiterbildung sowie eine qualitativ gute und den Anforderungen der Weiterbildungsordung der Psychotherapeutenkammer Berlin entsprechende Weiterbildung zu diesen Bedingungen nicht angeboten werden kann.“

 

Weiteres Vorgehen: PHB bereitet sich auf Klage vor

 

Was das für die neuen Weiterbildungen bedeutet, erläutert Dr. Günter Koch, Geschäftsführer der PHB: „Wir gehen aktuell zwei Wege: einerseits lassen wir das Schiedsverfahren und die Begründung juristisch prüfen. Darüber hinaus bereiten wir uns aber auf eine Klage vor dem Landessozialgericht vor. Dazu haben wir auch andere Berliner Ausbildungsinstitute bezüglich einer Kollaboration angefragt – die Rückmeldungen sind äußerst engagiert und positiv.“ Ziel sei weiterhin, die Finanzierung der Weiterbildungskosten zu sichern – wozu etwa Theorieinhalte, Supervision und Kosten für Anstellung von Weiterbildungsbevollmächtigten gehören. „Wenn diese Kosten nicht von den Krankenkassen übernommen würden, hätte das zur Folge, dass Ausbildungsinstitute entweder keine Weiterbildungen mehr anbieten können – oder aber nur zu schlechten Bedingungen. Und das“, so Dr. Koch, „würde die ganze Gesetzesreform ad absurdum führen, die ja darauf abgezielt hat, die Situation der PiA zu verbessern und sie vor allem finanziell besser zu stellen.“

 

Flächendeckender Start der Weiterbildungen verzögert sich weiter

 

Für die Absolvent*innen der neuen psychotherapeutischen Masterstudiengänge, die seit Monaten auf den Start der neuen Weiterbildungen warten, bedeutet der aktuelle Schiedsspruch leider weiterhin Ungewissheit. „Bei dem aktuellen Stand rechne ich im nächsten Jahr noch nicht mit einem größeren Angebot von Weiterbildungen – zumindest, was Berlin angeht.“, so Dr. Koch. „Es ist vorstellbar, dass es in anderen Bundesländern, die weniger reguliert werden, vereinzelte Angebote geben wird, die aber im Moment nur zu schlechten Bedingungen gemacht werden können.“

Beachvolleyball, League of Legends oder Zumba: Angebote des Berliner Hochschulsports für das Wintersemester 2024/25

Die PHB ist kooperierende Universität in der Zentraleinrichtung Berliner Hochschulsport. Damit haben Studierende und Mitarbeitende die Möglichkeit, Kurse aus dem Sportangebot des Berliner Hochschulsports zu vergünstigten Konditionen zu nutzen. Die Anmeldungsfrist für das kommende Wintersemester startet in der Regel am 1. Oktober – die Kurse sind aber bei einigen Universitäten jetzt schon einsehbar!

 

Ob Wassersport, Klettern oder Pilates – ob regelmäßige Kurse, einmalige Workshops oder Turniere: der Berliner Hochschulsport bietet jedes Semester ein einzigartig vielfältiges Angebot an Kursen für mehr als 50.000 Teilnehmende.

 

Interessierte können sich über die Websites der beteiligten Universitäten anmelden. Bei der Abfrage des Status klicken Studierende die Kategorie „Student*in“ und in der Folge den Namen der PHB an – Mitarbeitende wählen „Beschäftigte*r“. Einzelheiten sind den Webseiten der verschiedenen Hochschulsporteinrichtungen zu entnehmen.

 

Schnappt Euch die Yogamatte, zieht die Sportsocken hoch und nutzt das Wintersemester dafür, einen neuen Sport auszuprobieren oder neue Menschen kennenzulernen. Schon jetzt gibt es eine Vorschau der verfügbaren Kurse bei einigen Universitäten – die Anmeldung ist ab Anfang Oktober online auf den Seiten der beteiligten Universitäten möglich. Ihr könnt euch nicht entscheiden? Dann nutzt den Uni-Sport-Omat!

Wie fühlt es sich an, Psychologie zu studieren? Das PHB-Schnupperstudium für Schüler*innen ab der 11. Klasse

Wie sieht eigentlich ein Psychologiestudium aus – und wie fühlt es sich an? Die Psychologische Hochschule Berlin (PHB) lädt alle interessierten Schüler*innen ganz herzlich zum kostenlosen Schnupperstudium ein, das an jeweils zwei bis drei Tagen in der Woche vom 28. Oktober bis 1. November stattfinden wird!

 

Das Schnupperstudium an der PHB ist eine Art kostenloses „Studieren auf Probe“, bei dem wir Psychologie-interessierten Schüler*innen die Möglichkeit geben, an regulären Veranstaltungen unseres Bachelorstudiengangs Psychologie teilzunehmen und unseren Hochschulbetrieb kennenzulernen.

 

Das Schnupperstudium bietet nicht nur einen ersten praxisnahen Einblick in das grundständige Psychologiestudium an der PHB, sondern kann auch dazu beitragen, Fehlentscheidungen bei der Studienfachwahl zu verhindern. Es ist nicht als vorgezogenes Studieren zu verstehen, bei dem Leistungsnachweise erbracht werden, sondern als Hilfestellung bei der Studienwahl.

 

Das Angebot richtet sich an Schüler*innen ab der 11. Klasse, die die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung bzw. das Abitur anstreben. Der Bewerbungszeitraum liegt zwischen dem 27. September und dem 04. Oktober 2024. Weitere Informationen zum Bewerbungsprozedere finden sich auf unserer Infoseite zum Schnupperstudium.

Neues Doppelmaster für Rechtspsychologie und Klinische Psychologie startet an der PHB

Rechtspsychologie und Klinische Psychologie sind seit langem zwei wichtige und hochkarätig besetzte Schwerpunkte an der PHB. Ab dem kommenden Wintersemester haben Studierende an der PHB nun mit dem neuen Doppelmaster die Möglichkeit, beide Fachrichtungen im Masterstudium zu kombinieren und zwei staatlich anerkannte Masterabschlüsse in nur sechs Semestern Studienzeit zu erwerben.

 

Nach der Psychotherapeutengesetzreform müssen Psychologiestudierende, die sich eine psychotherapeutische Berufstätigkeit offen halten wollen, im Masterstudium einen klinisch ausgerichteten Studiengang absolvieren und haben damit eine deutlich reduzierte Wahlfreiheit. Vor diesem Hintergrund bietet die PHB mit einem neuen Doppel-Master ab dem Wintersemester die Möglichkeit, den staatlich anerkannten M.Sc. Psychologie: Klinische Psychologie und Psychotherapie mit dem neuen M.Sc. Psychologie: Rechtspsychologie zu kombinieren. Studierende können auf diesem Weg zwei Masterabschlüsse in nur sechs Semestern erwerben, die sich optimal ergänzen und die Weichen für eine Karriere in beiden Bereichen stellen. Sie können einerseits den psychotherapeutischen Weg einschlagen, indem sie eine Approbation sowie eine verfahrensspezifische Weiterqualifizierung anschließen. Ebenso können sie aber auch in eine rechtspsychologische Tätigkeit im Straf- und Maßregelvollzug, als Gutachter*in, in Forschungseinrichtungen oder bei der Polizei einsteigen.

 

Weitere Informationen erhalten Interessierte auf den Infoabenden zu den einzelnen Studiengängen. Bei Fragen im Vorfeld wenden Sie sich gern jederzeit an das Team der Studienberatung unter studienberatung@phb.de!

Herausragende Leistungen in der Psychotherapieforschung: Prof. Dr. Antje Gumz erhält den Heigl-Preis 2023

Prof. Ulrike Dinger-Ehrenthal (Kuratoriumsvorsitz der Heigl-Stiftung), Prof. Antje Gumz und Eduard Dörrenberg (Präsident der GFFU). Foto: Dieter Joswig / GFFU

Für ihre Forschungen zu interpersonellen Kompetenzen von Psychotherapeut*innen hat Prof. Antje Gumz, Professorin für Psychosomatik und Psychotherapie an der PHB, den Heigl-Preis 2023 erhalten. Der Heigl-Preis ist der höchstdotierte Preis in der Psychosomatischen Medizin. Er wird jährlich von der Heigl-Stiftung für herausragende wissenschaftliche Arbeiten aus dem Bereich der Psychotherapieforschung verliehen.

 

Prof. Antje Gumz erhielt den Heigl-Preis für ihre Forschungen zum Thema „Who are the skilled therapists? Associations between personal characteristics and interpersonal skills of future psychotherapists“. Der Preis wurde am 1. Juli 2024 auf Schloss Mickeln durch die Heigl-Stiftung und die Gesellschaft von Freunden und Förderern der Universität Düsseldorf (GFFU) verliehen.

 

In ihrer Arbeit hatte Prof. Gumz den Zusammenhang zwischen persönlichen Eigenschaften von angehenden Psychotherapeut*innen einerseits und interpersonellen Kompetenzen andererseits untersucht. Man habe herausgefunden, dass ein höheres Erfahrungslevel der Therapeuten, ein geringeres Maß an Alexithymie (Gefühlsblindheit) sowie männliches Geschlecht mit höheren interpersonellen Fähigkeiten einhergehen würden, so Prof. Gumz zu den Ergebnissen der Studie. „Diese Befunde sprechen dafür, dass Therapeuten im Rahmen ihrer Psychotherapie-Ausbildung Unterstützung erhalten sollten, um Schwierigkeiten beim Erkennen und Verbalisieren von Emotionen zu bewältigen.“

 

Die Arbeit ist Teil und Ergebnis der langjährigen und umfangreichen Forschungen von Prof. Antje Gumz zu therapeutischen Kompetenzen. Mit ihrer Forschungsgruppe untersuchte sie dabei unter anderem auch, was konkrete verbale Therapeutenäußerungen ausmacht, die als interpersonell kompetent wahrgenommen werden und analysierte die Neigung von Therapeuten, ihre interpersonellen Fähigkeiten zu überschätzen. Ihre Arbeit sei dabei immer auch im Team entstanden, so Prof. Gumz: „Mir ist es wichtig, allen Mitgliedern meiner Forschungsgruppe ganz herzlichen Dank auszusprechen. Ohne deren wissenschaftlichen Geist, Begeisterungsfähigkeit, Kreativität und Engagement wären all diese Arbeiten nicht möglich gewesen.“