„Wenn wir jetzt nicht handeln, werden wir in wenigen Jahren ein Versorgungsproblem haben“: PHB reicht Klage beim Landessozialgericht ein

Im Ringen um eine Finanzierung der neuen psychotherapeutischen Weiterbildungen reicht die PHB nun Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ein. Die Klage richtet sich gegen die Entscheidung der zuständigen Schiedsstelle, die im September den Antrag der PHB auf eine Festsetzung der Vergütung abgelehnt hatte. Die PHB wird in der Klage unterstützt von mehr als 20 weiteren psychotherapeutischen Ausbildungsinstituten. Aufgrund der aktuellen politischen Entwicklungen ist der juristische Weg die einzige Möglichkeit, eine Klärung der Finanzierung der Weiterbildungen in absehbarer Zeit herbeizuführen.

 

„Nach dem Zerbrechen der Ampel-Koalition ist das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz für diese Legislaturperiode gescheitert. Wir müssen davon ausgehen, dass eine Neuregelung der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildungen auf politischem Weg damit in weite Ferne gerückt ist. Wir werden uns daher verstärkt darauf konzentrieren, auf dem juristischen Weg eine Klärung im Sinne der zukünftigen Psychotherapeut*innen herbeizuführen.“, so Dr. Günter Koch, Geschäftsführer und Kanzler der PHB, zu den Hintergründen.

 

PHB reicht Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gegen Entscheidung der Schiedsstelle ein 

 

Nachdem die Verhandlungen zwischen der PHB und den gesetzlichen Krankenkassen zur Finanzierung der Weiterbildung im letzten Jahr gescheitert waren, hatte die PHB einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung durch die Schiedsstelle gestellt. Nach dem Schiedsspruch wären die Krankenkassen jedoch lediglich verpflichtet, die Leistungen der Weiterbildungsambulanz der PHB entsprechend dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zu vergüten. Der Antrag der PHB auf eine höhere Vergütung zur Deckung der Weiterbildungskosten war abgelehnt worden.

 

„Eine angemessene Entlohnung der Psychotherapeut*innen in Weiterbildung sowie eine qualitativ hochwertige Weiterbildung kann zu diesen Bedingungen jedoch nicht angeboten werden.“, so Dr. Koch. Die Klage der PHB richtet sich nun vor allem gegen die Begründung der Schiedsstelle, die in ihrer Entscheidung der Argumentation der Krankenkassen gefolgt war, es sei nicht deren Aufgabe, Weiterbildungen zu fördern. „Dieses Argument kann aber nicht greifen“, so Dr. Koch weiter. „Denn in anderen Fällen wird die ärztliche Weiterbildung sehr wohl von Krankenkassen gefördert, wenn und weil nämlich die Versorgung in bestimmten Regionen und in bestimmten Fachbereichen wie etwa der Allgemeinmedizin bedroht ist. Ein entsprechendes Problem droht aber bei der psychotherapeutischen Versorgung. Wenn wir jetzt nicht handeln, werden in wenigen Jahren noch viel weniger Plätze für dringend benötigte Psychotherapien zur Verfügung stehen.“

 

Flächendeckender Start der Weiterbildungen verzögert sich weiter

 

Für die Absolvent*innen der neuen psychotherapeutischen Masterstudiengänge, die seit Monaten auf den Start der neuen Weiterbildungen warten, besteht aktuell leider weiterhin Ungewissheit. „Bei dem aktuellen Stand rechne ich im nächsten Jahr noch nicht mit einem größeren Angebot von Weiterbildungen – zumindest, was Berlin angeht.“, so Dr. Koch. „Es ist vorstellbar, dass es in anderen Bundesländern vereinzelte Angebote geben wird, die aber im Moment nur zu schlechten Bedingungen gemacht werden können.“