Wie sich schon im Vorfeld angekündigt hatte, ist in der nun verabschiedeten Approbationsordnung eine breite Verfahrensvielfalt in der universitären Ausbildung nicht in der vielfach geforderten Verbindlichkeit vorgesehen. So ist zwar vorgeschrieben, dass Prüfer*innen im Rahmen der Approbationsprüfung unterschiedliche Verfahren repräsentieren müssen. Im Studium selbst jedoch ist die Lehre durch ausgebildete Vertreter verschiedener psychotherapeutischer Verfahren nach wie vor nicht erforderlich.
In der Vergangenheit hatte dies zur Folge, dass andere Verfahren als die Verhaltenstherapie – so etwa psychodynamische Verfahren oder die systemische Therapie – in der universitären Lehre stark unterrepräsentiert waren.
Obwohl sich Vertreter fast aller psychotherapeutischen – auch verhaltenstherapeutischer – Verbände im Vorfeld für eine stärker verpflichtende Verfahrensvielfalt ausgesprochen hatten, stellt die Approbationsordnung hier keine Weichen für eine Änderung in der Hochschullandschaft. „Die PHB sieht sich einer gleichberechtigten Verfahrensvielfalt in der Lehre jedoch auch in Zukunft verpflichtet und wird auch im Rahmen des künftigen Psychotherapiestudiums alle wissenschaftlich anerkannten Verfahren gleichberechtigt lehren“, so Kanzler Dr. Günter Koch, zu den Plänen an der PHB.